Koalition gegen zu viel EU-Regulierung


Finanzmarkt-Compliance: Zwischen Bankenaufsicht und Geldpolitik
In Folge der Finanzkrise 2010 waren drei europäische Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor eingerichtet worden

(22.03.16) - Der Finanzausschuss hat sich mit den Strukturen der europäischen Finanz- und Bankenaufsicht befasst. Grundlage der Diskussion war ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/7539), die sich darin für eine effiziente Weiterentwicklung des europäischen Finanzaufsichtssystems einsetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Maßnahmen der drei europäischen Behörden im Finanzbereich den Prinzipien der Subsidiarität und der Proportionalität folgen sollen.

In Folge der Finanzkrise 2010 waren drei europäische Aufsichtsbehörden im Banken-, Versicherungs- und Wertpapiersektor eingerichtet worden: European Banking Authority (EBA), European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) und European Securities and Markets Authority (ESMA). Da in der Eurozone mit dem Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) unter Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) zwei Säulen der Bankenunion geschaffen worden seien, halten es die Koalitionsfraktionen für notwendig, angesichts der Reichweite und Kompetenzen des SSM die Rolle der EBA neu zu bewerten.

Ein Sprecher der Fraktion bezeichnete es in der Sitzung als notwendig, die bestehende europäische Aufsichtsstruktur einer Evaluation zu unterziehen. Einem unkontrollierten Anwachsen der europäischen Aufsichtskosten solle entgegengewirkt werden. In dem Antrag fordert die Koalition, dass Interessenkonflikte, die sich aus der doppelten Zuständigkeit der EZB für die Geldpolitik einerseits und ihrer Aufsichtsfunktion (SSM) andererseits ergeben, überprüft werden. Perspektivisch solle eine Trennung der Bereiche erfolgen.

Die SPD-Fraktion legte wie die CDU/CSU-Fraktion Wert auf die Beachtung der Interessen kleiner Banken, was auch in dem Antrag zum Ausdruck gebracht wird. Der deutsche Bankensektor unterscheide sich mit den vielen kleinen Instituten sehr stark von den Bankensektoren anderer EU-Länder. Die EU-Institutionen seien wichtig, aber sie dürften kein Eigenleben führen. In dem Antrag heißt es dazu, es sei eine zunehmende Regulierungsdichte durch diese Behörden festzustellen.

Die Linksfraktion begrüßte zwar den Ruf nach Evaluation, aber die Stoßrichtung des Antrages bleibe schwammig. Es gebe Interessenskonflikte zwischen Bankenaufsicht und Geldpolitik unter dem Dach der Europäischen Zentralbank. Von der einstigen "Brandmauer" zwischen den beiden Bereichen rede längst niemand mehr. Es sei fraglich, ob sich da was evaluieren lasse.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte an eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes. Die Prüfer hätten auf eine Kontrolllücke bei den Aufsichtsbehörden hingewiesen, wo weder der Bundesrechnungshof noch der Europäische Rechnungshof kontrollieren könnten. Dies müsse geändert werden. Von der CDU/CSU-Fraktion hieß es zu den Feststellungen des Rechnungshofes, darüber würden Gespräche geführt. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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