Linken-Antrag für gleiche Löhne abgelehnt


Die Linksfraktion fordert einen Gesetzentwurf, der sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst eine Entgeltgleichheit vorschreibt
SPD: Koalition habe zudem bereits erste Schritte zur Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern unternommen, beispielsweise durch die Einführung des Mindestlohns

(22.03.16) - Die Fraktion Die Linke ist mit ihren Forderungen zur gesetzlichen Verankerung gleicher Löhne von Frauen und Männern gescheitert. Der Familienausschuss lehnte den entsprechenden Antrag (18/4933) mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen das Votum der Linken und der Fraktion Bündnis/Die Grünen ab.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst eine Entgeltgleichheit vorschreibt. So sollen nach den Vorstellungen der Linken die Betriebe ihre Lohnkriterien transparent gestalten und Klauseln in Arbeitsverträgen zum Schillschweigen über den Lohn für nicht erklärt werden. Zudem fordern sie regelmäßige Betriebsprüfungen zur Entgeltgleichheit, ein Verbandsklagerecht und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle. Diese Punkte müssten in das von der Regierungskoalition geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit einfließen.

Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ihren Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit bereits an das Bundeskanzleramt weitergeleitet habe. Der Antrag der Linken enthalte zwar gute Anregungen, aber man wolle den Gesetzentwurf der Regierung abwarten, hieß es aus der SPD. Die Koalition habe zudem bereits erste Schritte zur Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern unternommen, beispielsweise durch die Einführung des Mindestlohns.

Die Union verwies auf Unstimmigkeiten im Linken-Antrag. Es sei schwierig, die Tarifautonomie auf der einen Seite nicht antasten zu wollen, gleichzeitig aber der Antidiskriminierungsstelle weitergehende Befugnisse einzuräumen. Das Beispiel Schweden zeige, dass sich Entgeltgleichheit auch nicht alleine durch Gesetze erzwingen lasse. Dort liege die bereinigte Lohnlücke mit sechs Prozent nur einen Prozentpunkt unter Deutschland. Es müsse eine breite gesellschaftliche Debatte geführt werden.

Die Grünen hingegen unterstützen den Antrag der Linken. Er enthalte viele richtige Forderungen. Der Union warfen sie vor, es sei widersprüchlich einerseits eine breite gesellschaftliche Debatte anzuregen, gleichzeitig aber den Antrag abzulehnen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen