Nachbesserungen bei REACH-Verordnung


REACH-Compliance: Qualitätsmängel bei der Chemikalien-Regulierung unter REACH
Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt aber, dass dieser Schutz nur lückenhaft gewährleistet ist



Die Deutsche Bundesregierung drängt auf Verbesserungen bei der europäischen Chemie-Regulierung unter der REACH-Verordnung. In einer Antwort (19/6251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5712) führt die Bundesregierung aus, dass unter anderem die Zahl der durch die Europäischen Chemikalienagentur durchgeführten Dossierevaluierung erhöht werden müsse.

Auch bei der Ressourcenausstattung der Behörde, der Geschwindigkeit der Verfahren sowie der Datenqualität und -aktualität in den Dossiers sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf. Zudem sollte laut Antwort über eine Kostenbeteiligung der Registranten diskutiert werden. Allerdings habe die EU-Kommission diese Vorschläge noch nicht aufgegriffen, schränkt die Bundesregierung in der Antwort ein.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Seit dem 1. Juni 2007 gilt in der EU die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Durch die Verordnung soll der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU erhöht werden. Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt aber, dass dieser Schutz nur lückenhaft gewährleistet ist. Dem elementaren Grundsatz der REACH-Verordnung "No data – no market" wird allzu häufig nicht entsprochen.

Seit 2010 müssen Unternehmen Chemikalien, die sie herstellen oder verwenden, durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA registrieren lassen und dabei Dossiers mit umwelt- und gesundheitsrelevanten Daten und Studien einreichen. Damit geht die Beweislast auf die Unternehmen über. Bei unbeherrschbaren Risiken können die Behörden die Verwendung von Stoffen beschränken. Es werden jedoch lediglich 5 Prozent der Dossiers durch die ECHA geprüft.

Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stellt außerdem Qualitätsmängel bei mindestens einem Drittel aller von den Unternehmen eingereichten Dossiers. Wenn Unternehmen nur mangelhafte Daten liefern, können Gefährdungen von Mensch und Umwelt jedoch übersehen werden. Die Behörden benötigen verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren. Diese Qualitätsmängel zeigen, dass eine stärkere Überprüfung der Dossiers notwendig ist.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 06.02.19



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