Nachbesserungen bei REACH-Verordnung


REACH-Compliance: Qualitätsmängel bei der Chemikalien-Regulierung unter REACH
Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt aber, dass dieser Schutz nur lückenhaft gewährleistet ist



Die Deutsche Bundesregierung drängt auf Verbesserungen bei der europäischen Chemie-Regulierung unter der REACH-Verordnung. In einer Antwort (19/6251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5712) führt die Bundesregierung aus, dass unter anderem die Zahl der durch die Europäischen Chemikalienagentur durchgeführten Dossierevaluierung erhöht werden müsse.

Auch bei der Ressourcenausstattung der Behörde, der Geschwindigkeit der Verfahren sowie der Datenqualität und -aktualität in den Dossiers sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf. Zudem sollte laut Antwort über eine Kostenbeteiligung der Registranten diskutiert werden. Allerdings habe die EU-Kommission diese Vorschläge noch nicht aufgegriffen, schränkt die Bundesregierung in der Antwort ein.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Seit dem 1. Juni 2007 gilt in der EU die REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Durch die Verordnung soll der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU erhöht werden. Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt aber, dass dieser Schutz nur lückenhaft gewährleistet ist. Dem elementaren Grundsatz der REACH-Verordnung "No data – no market" wird allzu häufig nicht entsprochen.

Seit 2010 müssen Unternehmen Chemikalien, die sie herstellen oder verwenden, durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA registrieren lassen und dabei Dossiers mit umwelt- und gesundheitsrelevanten Daten und Studien einreichen. Damit geht die Beweislast auf die Unternehmen über. Bei unbeherrschbaren Risiken können die Behörden die Verwendung von Stoffen beschränken. Es werden jedoch lediglich 5 Prozent der Dossiers durch die ECHA geprüft.

Das REACH-Compliance-Projekt des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stellt außerdem Qualitätsmängel bei mindestens einem Drittel aller von den Unternehmen eingereichten Dossiers. Wenn Unternehmen nur mangelhafte Daten liefern, können Gefährdungen von Mensch und Umwelt jedoch übersehen werden. Die Behörden benötigen verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren. Diese Qualitätsmängel zeigen, dass eine stärkere Überprüfung der Dossiers notwendig ist.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 06.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen