Keine Umsatzsteuer auf Kryptowährungen
Die Position der Bundesregierung zur Regulierung von Kryptowährungen
Auch Zentralbanken diskutieren angesichts des Kursfeuerwerks über eine Regulierung von Kryptowährungen
Die Verwendung von sogenannten Virtuellen Währungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Daher unterliegt die Hingabe von Kryptogeld zur Entgeltentrichtung nicht der Umsatzsteuer, geht aus einer Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/2452) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1975) hervor. Risiken für die Finanzstabilität durch die Nutzung von Kryptowährungen erwartet die Deutsche Bundesregierung nicht.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Kryptowährung "Bitcoin" hat in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit in der deutschen und internationalen Presse erfahren. Die Idee eines "dezentralen, weltweit zugänglichen Buchungssystems für Überweisungen", das völlig unabhängig von der Giralgeldschöpfung durch die Geschäftsbanken und der Steuerung durch die Notenbank ist, fasziniert viele Finanzakteure (vgl. Hickel, Rudolf "Bitcoins: Pseudowährung als Spekulationsinstrument" Bremen 2018). Zugleich eröffnet sie neuen Raum für Spekulationsgeschäfte, was die Entwicklung des Bitcoin-Wechselkurses eindrucksvoll vor Augen führt. Auch unter Anbietern der Fondsbranche hat das Rennen um den ersten börsennotierten Fonds (ETF) auf Bitcoin bereits begonnen. Gleichwohl zeichnet sich ab, dass der Weg dorthin länger ist, als anfänglich gedacht (Frankfurter Allgemeine Zeitung, "Die verflixte Sache mit dem Bitcoin-ETF, 12. Januar 2018).
Einige Börsen und Investmentfonds sind von den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden in ihrem jeweiligen Heimatland inzwischen mit Auflagen belegt worden. Zentralbanken diskutieren angesichts des Kursfeuerwerks ebenfalls über eine Regulierung von Kryptowährungen. Die chinesische Regierung hat Kryptowährungsbörsengänge, sogenannte ICOs, bereits verboten und den Handel mit digitalen Währungen stark eingeschränkt. Großbritannien macht sich dafür stark, dass Regeln gegen Geldwäsche auch für Kryptowährungen gelten. Steuerbehörden wurden dahingehend ebenfalls aktiv. So hat etwa die US-Steuerbehörde IRS von der größten Kryptobörse des Landes, Coinbaise, Informationen über ihre Kunden verlangt.
Einige Zentralbanken entwickeln andererseits längst ihre eigenen Kryptowährungen. Die Bank of England und die Schwedische Reichsbank arbeiten an Crypto-Repräsentationen des Britischen Pfund und der Schwedischen Krone.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 03.08.18
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