Ausgestaltung des VIG in der Kritik


Verbraucherschutz: Bundestagsausschuss lehnt Reform des Verbraucherinformationsgesetzes ab
Forderung nach einer Unternehmensauskunftspflicht sei eine "Scheinforderung"


(05.10.10) - Mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der FDP hat der Verbraucherausschuss drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/2116), Die Linke (17/1576) und Bündnis 90/Die Grünen (17/983) zur Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) abgelehnt.

Die Grünen hatten den Antrag gestellt das VIG zu novellieren. Vor allem Verbraucherschutzverbände würden scharfe Kritik an dem Gesetz üben. "Sie betrachten es als wirkungslos", sagte die Fraktion. Als positives Beispiel wurde das Informationsfreiheitsgesetz dagegen angeführt. "Es ist unbürokratisch und in dieser Weise wollen wir das VIG reformieren."

Anlässlich der abgeschlossenen Evaluation des Gesetzes durch die Regierung forderte auch die SPD-Fraktion die Reform. Anfragen von Verbrauchern seien oft nicht in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum und oft unzureichend beantwortet worden. Weiter würden teilweise "abschreckend" hohe Gebühren erhoben.

Die Linke wollte eine verbraucherfreundlichere Ausgestaltung des VIG erreichen. Ihr Antrag sollte auch ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen durchsetzen, "der kostenfrei ist".

Die Koalitionsfraktionen kritisierten die Forderung nach einer Unternehmensauskunftspflicht als "Scheinforderung". Unternehmen würden nur veröffentlichen, was sie auch wollen. Das Gesetz sei sechs Jahre beraten worden. "Es hat viele Debatten gegeben mit dem Ergebnis, dass ein gutes Gesetz geschaffen wurde."

Die FDP-Fraktion räumte zwar die Verbesserungswürdigkeit des Gesetzes ein, teilte aber die Ablehnung der Opposition nicht. "Es muss vorher klar sein, was eine Information kostet und wie viel."

Das seit zwei Jahren geltende Verbraucherinformationsgesetz wird von Verbraucherschützern auf der einen Seite sowie der Lebensmittelindustrie und dem Handel auf der anderen Seite höchst unterschiedlich bewertet. Mit dem Gesetz sollte als Folge verschiedener Lebensmittelskandale eine verbesserte Produktinformation der Verbraucher durch Behörden erreicht werden. (Deutscher Bundestag: ra)




Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen