Deutsche Textilwirtschaft & indische Lieferanten
Bundesregierung: Importverbot für "Sumangali"-Textilien rechtlich nicht zulässig
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Arbeitsverhältnisse der "Sumangali" würden den "Tatbestand der Sklaverei" erfüllen
(05.11.12) - Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die indischen Lieferanten deutscher Textilunternehmen und -händler vor. Es bestehe keine rechtliche Verpflichtung für deutsche Unternehmen, diese Bezugsquellen offenzulegen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/11222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10948). Die Abgeordneten hatten sich darin unter anderem nach Erkenntnissen der Bundesregierung über die sogenannten "Sumangali" erkundigt - nach Darstellung der Fraktion Mädchen und Frauen, die sich in Textilfabriken und Baumwollspinnereien verdingen und deren Arbeitsverhältnisse den "Tatbestand der Sklaverei" erfüllen würden.
Die Bundesregierung sollte darlegen, inwiefern deutsche und europäische Unternehmen im Rahmen ihrer Zulieferketten auf solcherart produzierte Textilien zurückgreifen, sie importieren, sie weiterverarbeiten oder verkaufen.
Ein Importverbot für "Sumangali"-Waren könne "zuständigkeitshalber nur von der EU verhängt werden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Allerdings seien Importverbote aufgrund der Verletzungen von Sozialstandards nicht "Regelungsgegenstand" des Rechts der Welthandelsorganisation WTO und damit "WTO-rechtlich nicht zulässig".
Das Phänomen solcher "Sumangali" ist der Bundesregierung derzeit aus dem indischen Bundesstaat Tamil Nadu bekannt, heißt es in der Antwort weiter. In den im Oktober 2012 abgeschlossenen entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit Indien seien Menschenrechtsfragen und Sozialstandards angesprochen worden, Deutschland habe zudem einen Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Sozialstandards zugesagt.
Zudem verweist die Bundesregierung auf die Verhandlungen zu einem bilateralen Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU, bei denen die europäische Seite auf ein eigenständiges Kapitel "Nachhaltige Entwicklung" dränge, das unter anderem auch die Einhaltung von Sozialstandards aufgreifen soll. Allerdings stoße dies bei der indischen Regierung auf "großen Widerstand", sie sehe darin zum einen versteckten Protektionismus und zum anderen die Souveränität in innerstaatlichen Angelegenheiten verletzt, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.