Linksfraktion will Steuersystem umbauen


Die Linke: Bei der Besteuerung von Unternehmen sollen die Steuersenkungen der letzten zehn Jahre zurückgenommen werden
Große Unternehmen, hohe Einkommen und Vermögen seien entlastet worden, während die große Mehrheit der Steuerzahler belastet worden sei


(06.10.10) - Die Linksfraktion will die steuerpolitische Gerechtigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen wieder herstellen. In einem Antrag (17/2944) heißt es, die Steuerpolitik habe maßgeblich zur wachsenden Ungleichverteilung der Einkommen und Vermögen beigetragen.

Große Unternehmen, hohe Einkommen und Vermögen seien entlastet worden, während die große Mehrheit der Steuerzahler belastet worden sei. Daher verlangt die Fraktion unter anderem die Einführung einer Vermögensteuer, die oberhalb eines Freibetrages von 1 Million Euro fünf Prozent betragen soll.

Für Erben soll ein gleicher Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro eingeführt werden. Die unterschiedlichen Steuerklassen sollen abgeschafft werden, aber je nach Höhe des Erbes sollen unterschiedliche Steuersätze gelten. Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben sowie hinterbliebene Ehegatten und Lebenspartner, sollen einen zusätzlichen Freibetrag von 150.000 Euro erhalten. "Dieser stellt sicher, dass das durchschnittliche Wohneigentum nicht besteuert wird", schreibt die Fraktion.

Bei der Besteuerung von Unternehmen sollen die Steuersenkungen der letzten zehn Jahre zurückgenommen werden. Darüber hinaus verlangt die Linksfraktion die Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 15 auf 25 Prozent. Eine "konsequente Reform" der Unternehmensbesteuerung werde ein Mehraufkommen von 34 Milliarden Euro bringen.

Die Gewerbesteuer soll in eine Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt werden. Jede selbstständige nachhaltige Betätigung soll in diese Steuer einbezogen werden. Durch die Gemeindewirtschaftsteuer werden Mehreinnahmen für die Kommunen in Höhe von 7 bis 14 Milliarden Euro erwartet. Die von der Fraktion geforderte Finanztransaktionssteuer soll bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent zu Mehreinahmen von 27 Milliarden Euro führen.

Verändern will die Linksfraktion auch die Mehrwertsteuer-Gesetzgebung. So soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Zukunft auf "Produkte und Dienstleistungen für Kinder", apothekenpflichtige Arzneimittel, arbeitsintensive Handwerkerleistungen sowie für den Schienenpersonenverkehr eingeführt werden. Im Gegenzug soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen aufgehoben und durch den vollen Satz ersetzt werden.

Neben einer Kerosin-, Schiffsbenzin- und Flugticketabgabe sowie einer Boni-Steuer und Bankenabgabe verlangt die Linksfraktion eine "Gerechtigkeit schaffende Reform der Einkommensteuer", durch die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen entlastet und Bezieher höherer Einkommen stärker besteuert werden.

So soll der Grundfreibetrag bei einem unveränderten Eingangssteuersatz von 14 Prozent auf 9.300 Euro angehoben und der Tarifverlauf durchgängig linear-progressiv gestaltet werden. "Im Gegenzug wird der Spitzensteuersatz wieder auf 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 65.000 Euro angehoben", heißt es in dem Antrag. Die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge soll entfallen. Stattdessen sollen Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen