Erdgasförderung mittels Fracking
Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen: Linke fordern Verbot von Fracking
Die Linksfraktion begründet ihren Vorstoß mit "den zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt", die mit Fracking verbunden seien
(10.06.15) - Die Linksfraktion will die umstrittene ausnahmslos verbieten. In einem Antrag (18/4810) fordert sie die Bundesregierung auf, durch eine Änderung im Bundesberggesetz sicherzustellen, dass die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen mit dieser Methode ohne Ausnahme verboten wird. Unternehmen, die eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- oder Schieferölvorkommen erteilt bekommen hätten, sollten verpflichtet werden, innerhalb von sechs Monaten nachzuweisen, dass eine Förderung auch ohne Fracking oder vergleichbar gefährlichen Techniken möglich ist. Könne ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, sollte die Aufsuchungserlaubnis widerrufen werden.
Die Linksfraktion begründet ihren Vorstoß mit "den zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt", die mit Fracking verbunden seien. Dazu zählten insbesondere die Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Vom Umweltbundesamt sowie der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebene Studien hätten erneut deutlich gemacht, dass "die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen" nicht sicher ausgeschlossen werden könne. Außerdem verweist die Fraktion auf eine "miserable Klimabilanz" von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten sowie eine hohe Luft- und Lärmbelastung für die Anwohner. Durch Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser in so genannte Versenkbohrungen bestehe darüber hinaus die Gefahr von Erdbeben.
Von einem Fracking-Verbot in den im April 2015 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfen (18/4713; 18/4714) könne keine Rede sein, kritisieren die Linken-Abgeordneten. "Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus", urteilen sie. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).