FDP fragt nach Mediationszertifizierung
Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21. Juli 2012 ist die Mediation erstmals in Deutschland gesetzlich geregelt worden
Die Mediation wird als ein Verfahren verstanden, bei dem durch einen oder mehrere unabhängige und neutrale Mediatoren eine außergerichtliche Konfliktlösung mit den Konfliktparteien erreicht werden soll
Die Qualität der Mediation, also der außergerichtlichen Konfliktlösung durch unabhängige und neutrale Mediatoren, ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/3792). Vor dem Hintergrund des Mediationsgesetzes von 2012, der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung von 2016 sowie dem Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz von 2017 (18/13178) wollen die Abgeordneten wissen, welche Maßnahmen sich die Bundesregierung überlegt hat, um die angestrebte Förderung der Mediation noch besser zu verwirklichen. Weiter fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung die Mediationslandschaft in Deutschland und die derzeitige Konstruktion der Mediationsförderung beurteilt und ob sie die Notwendigkeit der Schaffung einer staatlichen Prüfstelle für die Zertifizierung sieht.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Mediation wird als ein Verfahren verstanden, bei dem durch einen oder mehrere unabhängige und neutrale Mediatoren eine außergerichtliche Konfliktlösung mit den Konfliktparteien erreicht werden soll. Dabei steht nicht die rechtliche Bewertung der jeweiligen Streitigkeit im Vordergrund, sondern die Bedürfnisse und Interessen der beteiligten Parteien. Aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme bietet das Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Probleme eigenverantwortlich zu lösen und damit eine individuelle und stabile Vereinbarung abzuschließen.
Mit dem Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21. Juli 2012 ist die Mediation erstmals in Deutschland gesetzlich geregelt worden. Während in § 5 Absatz 1 MediationsG lediglich eine geeignete Ausbildung für die Tätigkeit als Mediator vorgeschrieben wurde, so ist durch die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) vom 21. August 2016 die Figur des zertifizierten Mediators geschaffen worden. Seit dem 1. September 2017 dürfen sich demnach nur solche Mediatoren als zertifiziert bezeichnen, die die Voraussetzungen der Verordnung erfüllen. Ziel der Verordnung ist es, Transparenz zu schaffen und die Qualität der Mediatoren zu sichern.
Am 19. Juli 2017 hat das Bundeskabinett den nach § 8 Absatz 1 des MediationsG vorgeschriebenen Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz beschlossen. Der Bericht der Bundesregierung stellt die Auswirkungen des neuen Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland dar. In der Einleitung der Bundestagsdrucksache 18/13178 vom 20. Juli 2017 der Bundesregierung heißt es: "Die Bundesregierung wird jedoch den Bericht zum Anlass nehmen, um im Austausch mit den betroffenen Kreisen auf der Grundlage der Erkenntnisse des Berichts zu überlegen, wie das mit dem Mediationsgesetz verfolgte Ziel der Förderung von Mediation langfristig noch besser verwirklicht werden kann".
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 10.10.18
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