Grüne fragen nach Fluggastrechten
Ausgleichszahlungen an Fluggäste: Grüne üben Kritik an der Absicht der EU-Kommission
Die Grünen verweisen darauf, dass auch das EU-Parlament diese Pläne als deutliche Verschlechterung im Vergleich zu den derzeit geltenden Regelungen kritisiert habe
(11.04.14) - Kritik an der Absicht der EU-Kommission, Airlines im Falle von Flugverspätungen nicht mehr wie bislang bei dreistündigen, sondern erst bei längeren Wartezeiten zu Entschädigungszahlungen an Passagiere zu verpflichten, üben die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/808). Je nach Dauer der Flugstrecke sollen nach dem Willen Brüssels Ausgleichszahlungen an Fluggäste künftig erst nach fünf, neun oder zwölf Stunden fällig werden.
Die Grünen verweisen darauf, dass auch das EU-Parlament diese Pläne als deutliche Verschlechterung im Vergleich zu den derzeit geltenden Regelungen kritisiert habe. Im Rahmen eines umfangreichen Fragenkatalogs will die Fraktion von der Regierung u. a. wissen, ob für den "Erhalt des bestehenden Schutzniveaus", das die Große Koalition in Brüssel durchsetzen wolle, die Bewahrung des Schwellenwerts von drei Stunden Verspätung eine "zentrale Norm im Regelungsgefüge darstellt". Erläutern soll die Regierung, ob durch die von der EU-Kommission propagierten neuen Entschädigungsregeln rund 70 Prozent der heute Anspruchsberechtigten keine Ausgleichszahlung mehr bekommen würden.
Die Grünen fürchten, dass Flugzeiten künftig nur noch "unverbindliche Absichtserklärungen" seien, da die Airlines die verringerte Zahl von Entschädigungsfällen kaum noch als Sanktion empfinden würden. Erläutern soll die Regierung auch, wie viele Übernachtungen zu welchen Kosten Fluggesellschaften übernehmen sollen, wenn Passagiere gar nicht weiterbefördert werden können. Auf Kritik stößt bei der Fraktion im Übrigen der Vorschlag der Brüsseler Kommission, die "außergewöhnlichen Umstände" weiter zu fassen, die im Fall von Verspätungen und Annullierungen Airlines von der Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen freistellen. In der Anfrage wird moniert, dass dies künftig selbst für gewöhnliche technische Defekte an einem Flugzeug gelten solle. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.