Digitale Wirtschaft wird gestärkt


WLAN-Funknetze: Fast nirgendwo in Deutschland gebe es WLAN-Netze, die ohne Anmeldung zugänglich seien. Das deutsche Haftungsrecht müsse dringend angepasst werden, sagt die Linke
Grüne: Datensicherheit könnte zum Standortvorteil für die Branche werden

(15.04.14) - Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Stärkung der digitalen Wirtschaft in Deutschland beschlossen. Danach soll die Bundesregierung eine digitale Agenda 2014 bis 2017 erarbeiten, die auch die Potenziale der digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpft und im Dialog mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Tarifpartnern und Wissenschaft umgesetzt wird. Für den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen, während die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ablehnten.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion lobte den Antrag als "Enzyklopädie", die alle Reglungsebenen zusammenfasse. Man habe einen Handlungskatalog erstellt, um die digitale Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten und Investitionshemmnisse aus dem Weg zu räumen. Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Zeichen, dass der Antrag im Deutschen Bundestag erstmals während der Computermesse CeBIT in Hannover beraten worden sei. Ein Sprecher der Fraktion äußerte jedoch zugleich die Sorge darüber, dass die Zahl von Unternehmensgründungen in der digitalen Wirtschaft rückläufig sei. Wie schon der Sprecher der CSU/CSU-Fraktion sprach er sich für bessere Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft aus.

Die Fraktion Die Linke verwies auf die weitgehend gemeinsame Auffassung, dass im digitalen Bereich etwas getan werden müsse. Neben den gut gemeinten Forderungen würden aber auch Finanzierungsfragen eine Rolle spielen. Und da gebe es noch viele Fragezeichen besonders beim Ausbau des Breitbandnetzes im ländlichen Raum. Der Sprecher der Linksfraktion sprach von einem "deutscher Sonderweg" bei den WLAN-Funknetzen. Fast nirgendwo in Deutschland gebe es WLAN-Netze, die ohne Anmeldung zugänglich seien. Das deutsche Haftungsrecht müsse dringend angepasst werden. "Es würde nicht einmal Geld kosten", so der Sprecher der Linksfraktion.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte es, es stehe viel Richtiges in dem Antrag. Es fehlten aber Aussagen zur ökologischen Transformation sowie zur Datensicherheit. Gerade die Datensicherheit könnte zum Standortvorteil für die Branche werden. Wie die Linksfraktion forderte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Breitbandausbau finanziell zu unterlegen.

In ihrem Antrag bekennen sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum offenen und freien Internet und verlangen, dass Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation, Diskriminierungsfreiheit und fairer Wettbewerb durch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität unter Berücksichtigung der europäischen Vorgaben sichergestellt werden. Auch die Voraussetzungen für WLAN sollen durch klare Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber verbessert werden. Weitere Forderungen betreffen die Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft ("Industrie 4.0"), die Nutzung von Chancen der Digitalisierung in Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie die Stärkung der Gründerkultur. Dazu sollen die Finanzierungsbedingungen für Start-ups in allen Phasen verbessert werden. Außerdem regen die Koalitionsfraktionen die Schaffung eines Börsensegments "Markt 2.0" an. Damit sollen Börsengänge junger, innovativer und wachstumsstarker Unternehmen erleichtert werden. Die Sicherheit von Kommunikation und Daten in den Netzen soll unter anderem durch ein IT-Sicherheitsgesetz vorangebracht werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für das Recht auf Privatsphäre stark zu machen.

"Nur durch eine dynamische, effiziente und innovative Hightech-Branche sowie durch moderne und sichere Infrastrukturen kann Deutschland zum Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden", schreiben die Fraktionen in ihrem Antrag. Deutschlands Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche (IKT-Branche) sei mit über 86.000 Unternehmen, 900.000 Beschäftigten und 228 Milliarden Euro Umsatz ein bedeutender Industriezweig der deutschen Wirtschaft. Die IKT-Branche trage mit 85 Milliarden Euro aktuell 4,7 Prozent zur gewerblichen Wertschöpfung bei.

Abgelehnt wurde ein Antrag der Linksfraktion (18/771), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Bestand an Studienplätzen in Informatik und angrenzenden Disziplinen zusammen mit den Bundesländern auszubauen und ein Förderprogramm für digitales Lernen in Schulen vorzulegen. Zudem soll der Breitbandausbau mit einer Milliarde Euro jährlich und einem Kreditprogramm unterstützt werden. Zum Forderungskatalog der Fraktion gehören auch ein Gesetzentwurf zur Sicherung der Netzneutralität und eine Öffnung der öffentlichen Datenbestände. Das "innovationsfeindliche Leistungsschutzrecht" für Presseverlage soll abgeschafft werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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