Per Telefonanruf: Untergeschobene Verträge


Petitionsausschuss: Missbrauch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll beseitigt werden
Längerfristige oder kostenintensive Verträge: Insbesondere ältere Menschen würden von Unternehmen bewusst in die Irre geführt und sähen sich später hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt

(12.10.12) - Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit telefonisch abgeschlossener Verträge. In seiner Sitzung beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird gefordert, dass über das Telefon abgeschlossene Verträge einer weiteren schriftlichen Bestätigung des Vertragsnutzers bedürfen sollen, um rechtskräftige Gültigkeit zu erlangen. Zur Begründung verweist der Petent auf die in Deutschland seiner Aussage nach steigende Zahl von nicht rechtmäßig zustande gekommenen Verträgen, die über das Telefon unwissentlich vereinbart worden seien. Insbesondere ältere Menschen würden von Unternehmen bewusst in die Irre geführt und sähen sich später hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt. Daher, so die Forderung des Petenten, sollten telefonisch angebahnte Verträge erst dann rechtsgültig werden, wenn eine zusätzliche schriftliche Bestätigung seitens des Verbrauchers vorliege.

Eine solche "Bestätigungslösung" sei bei den Beratungen des am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen intensiv erörtert worden, ohne dass sich im Bundestag eine Mehrheit dafür gefunden hätte, heißt es in der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme des BMJ. Es sei zudem zu bedenken, dass mit der Einführung einer Bestätigungslösung unkomplizierte Bestellungen am Telefon nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich wären. Im Übrigen seien auch nach geltendem Recht die Verbraucher vor dem "Unterschieben" von Verträgen geschützt, urteilt das Ministerium.

Der Petitionsausschuss sieht dennoch Handlungsbedarf, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hervorgeht. Insbesondere im Bereich der Gewinnspiele gäbe es zahlreiche Hinweise auf Missbrauch, schreiben die Abgeordneten. Eine vom BMJ durchgeführte Umfrage habe ergeben, dass Beschwerden von Verbrauchern über untergeschobene Verträge im Gewinnspielbereich und speziell bei der Ermöglichung einer Teilnahme an einer Vielzahl von Gewinnspielen auf Grund von Gewinnspieldiensten zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund werde derzeit im Ministerium an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der unter anderem die Transparenz beim Zustandekommen von entgeltlichen Gewinnspieldienstverträgen verbessern soll, indem solche Verträge einer Formerfordernis unterworfen werden.

Die vorliegende Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, in die anstehenden Beratungen mit einbezogen zu werden. Dabei sollte nach den Vorstellungen des Petitionsausschusses auch nochmals geprüft werden, ob nicht auch jenseits der Gewinnspielverträge Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei längerfristigen oder kostenintensiven Verträgen. Gerade ältere Menschen, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, seien "nicht selten überfordert, bei ihnen am Telefon aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen ihre Rechte noch ausreichend geltend zu machen". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Rechtsposition von Hinweisgebern

    Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode hat im Rechtsausschuss eine Anhörung zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen, stattgefunden. Dabei ging es diesmal nicht nur um den Inhalt der Neuregelung, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren.

  • Union fordert mehr Einsatz beim Data Act

    Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion (20/6181) in einem Antrag. Im Antrag fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act "eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft" ermöglicht werde.

  • Hub für neue KI-Entwicklungen

    Der Digitalausschuss des Bundestags hat in einer öffentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollen in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten. Dass unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starte und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft fallen könnten, berichtete Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium dem Ausschuss.

  • Skandal: Wegfallen der Bußgeldregelung

    Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf (20/5664) der Bundesregierung geplante Einführung einer "vierten Stufe" bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für "Null-Beschäftiger" wiederum kritisierten einige Experten. Dies ging aus einer Anhörung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hervor, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand.

  • Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH

    Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/6057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (29/5453).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen