Per Telefonanruf: Untergeschobene Verträge
Petitionsausschuss: Missbrauch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll beseitigt werden
Längerfristige oder kostenintensive Verträge: Insbesondere ältere Menschen würden von Unternehmen bewusst in die Irre geführt und sähen sich später hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt
(12.10.12) - Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit telefonisch abgeschlossener Verträge. In seiner Sitzung beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
In der Eingabe wird gefordert, dass über das Telefon abgeschlossene Verträge einer weiteren schriftlichen Bestätigung des Vertragsnutzers bedürfen sollen, um rechtskräftige Gültigkeit zu erlangen. Zur Begründung verweist der Petent auf die in Deutschland seiner Aussage nach steigende Zahl von nicht rechtmäßig zustande gekommenen Verträgen, die über das Telefon unwissentlich vereinbart worden seien. Insbesondere ältere Menschen würden von Unternehmen bewusst in die Irre geführt und sähen sich später hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt. Daher, so die Forderung des Petenten, sollten telefonisch angebahnte Verträge erst dann rechtsgültig werden, wenn eine zusätzliche schriftliche Bestätigung seitens des Verbrauchers vorliege.
Eine solche "Bestätigungslösung" sei bei den Beratungen des am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen intensiv erörtert worden, ohne dass sich im Bundestag eine Mehrheit dafür gefunden hätte, heißt es in der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme des BMJ. Es sei zudem zu bedenken, dass mit der Einführung einer Bestätigungslösung unkomplizierte Bestellungen am Telefon nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich wären. Im Übrigen seien auch nach geltendem Recht die Verbraucher vor dem "Unterschieben" von Verträgen geschützt, urteilt das Ministerium.
Der Petitionsausschuss sieht dennoch Handlungsbedarf, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hervorgeht. Insbesondere im Bereich der Gewinnspiele gäbe es zahlreiche Hinweise auf Missbrauch, schreiben die Abgeordneten. Eine vom BMJ durchgeführte Umfrage habe ergeben, dass Beschwerden von Verbrauchern über untergeschobene Verträge im Gewinnspielbereich und speziell bei der Ermöglichung einer Teilnahme an einer Vielzahl von Gewinnspielen auf Grund von Gewinnspieldiensten zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund werde derzeit im Ministerium an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der unter anderem die Transparenz beim Zustandekommen von entgeltlichen Gewinnspieldienstverträgen verbessern soll, indem solche Verträge einer Formerfordernis unterworfen werden.
Die vorliegende Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, in die anstehenden Beratungen mit einbezogen zu werden. Dabei sollte nach den Vorstellungen des Petitionsausschusses auch nochmals geprüft werden, ob nicht auch jenseits der Gewinnspielverträge Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei längerfristigen oder kostenintensiven Verträgen. Gerade ältere Menschen, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, seien "nicht selten überfordert, bei ihnen am Telefon aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen ihre Rechte noch ausreichend geltend zu machen". (Deutscher Bundestag: ra)
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