Per Telefonanruf: Untergeschobene Verträge


Petitionsausschuss: Missbrauch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll beseitigt werden
Längerfristige oder kostenintensive Verträge: Insbesondere ältere Menschen würden von Unternehmen bewusst in die Irre geführt und sähen sich später hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt

(12.10.12) - Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit telefonisch abgeschlossener Verträge. In seiner Sitzung beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird gefordert, dass über das Telefon abgeschlossene Verträge einer weiteren schriftlichen Bestätigung des Vertragsnutzers bedürfen sollen, um rechtskräftige Gültigkeit zu erlangen. Zur Begründung verweist der Petent auf die in Deutschland seiner Aussage nach steigende Zahl von nicht rechtmäßig zustande gekommenen Verträgen, die über das Telefon unwissentlich vereinbart worden seien. Insbesondere ältere Menschen würden von Unternehmen bewusst in die Irre geführt und sähen sich später hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt. Daher, so die Forderung des Petenten, sollten telefonisch angebahnte Verträge erst dann rechtsgültig werden, wenn eine zusätzliche schriftliche Bestätigung seitens des Verbrauchers vorliege.

Eine solche "Bestätigungslösung" sei bei den Beratungen des am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen intensiv erörtert worden, ohne dass sich im Bundestag eine Mehrheit dafür gefunden hätte, heißt es in der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme des BMJ. Es sei zudem zu bedenken, dass mit der Einführung einer Bestätigungslösung unkomplizierte Bestellungen am Telefon nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich wären. Im Übrigen seien auch nach geltendem Recht die Verbraucher vor dem "Unterschieben" von Verträgen geschützt, urteilt das Ministerium.

Der Petitionsausschuss sieht dennoch Handlungsbedarf, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hervorgeht. Insbesondere im Bereich der Gewinnspiele gäbe es zahlreiche Hinweise auf Missbrauch, schreiben die Abgeordneten. Eine vom BMJ durchgeführte Umfrage habe ergeben, dass Beschwerden von Verbrauchern über untergeschobene Verträge im Gewinnspielbereich und speziell bei der Ermöglichung einer Teilnahme an einer Vielzahl von Gewinnspielen auf Grund von Gewinnspieldiensten zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund werde derzeit im Ministerium an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der unter anderem die Transparenz beim Zustandekommen von entgeltlichen Gewinnspieldienstverträgen verbessern soll, indem solche Verträge einer Formerfordernis unterworfen werden.

Die vorliegende Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, in die anstehenden Beratungen mit einbezogen zu werden. Dabei sollte nach den Vorstellungen des Petitionsausschusses auch nochmals geprüft werden, ob nicht auch jenseits der Gewinnspielverträge Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei längerfristigen oder kostenintensiven Verträgen. Gerade ältere Menschen, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, seien "nicht selten überfordert, bei ihnen am Telefon aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen ihre Rechte noch ausreichend geltend zu machen". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen