Per Telefonanruf: Untergeschobene Verträge


Petitionsausschuss: Missbrauch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll beseitigt werden
Längerfristige oder kostenintensive Verträge: Insbesondere ältere Menschen würden von Unternehmen bewusst in die Irre geführt und sähen sich später hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt

(12.10.12) - Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Wirksamkeit telefonisch abgeschlossener Verträge. In seiner Sitzung beschloss der Ausschuss daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird gefordert, dass über das Telefon abgeschlossene Verträge einer weiteren schriftlichen Bestätigung des Vertragsnutzers bedürfen sollen, um rechtskräftige Gültigkeit zu erlangen. Zur Begründung verweist der Petent auf die in Deutschland seiner Aussage nach steigende Zahl von nicht rechtmäßig zustande gekommenen Verträgen, die über das Telefon unwissentlich vereinbart worden seien. Insbesondere ältere Menschen würden von Unternehmen bewusst in die Irre geführt und sähen sich später hohen Zahlungsaufforderungen ausgesetzt. Daher, so die Forderung des Petenten, sollten telefonisch angebahnte Verträge erst dann rechtsgültig werden, wenn eine zusätzliche schriftliche Bestätigung seitens des Verbrauchers vorliege.

Eine solche "Bestätigungslösung" sei bei den Beratungen des am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen intensiv erörtert worden, ohne dass sich im Bundestag eine Mehrheit dafür gefunden hätte, heißt es in der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme des BMJ. Es sei zudem zu bedenken, dass mit der Einführung einer Bestätigungslösung unkomplizierte Bestellungen am Telefon nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich wären. Im Übrigen seien auch nach geltendem Recht die Verbraucher vor dem "Unterschieben" von Verträgen geschützt, urteilt das Ministerium.

Der Petitionsausschuss sieht dennoch Handlungsbedarf, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hervorgeht. Insbesondere im Bereich der Gewinnspiele gäbe es zahlreiche Hinweise auf Missbrauch, schreiben die Abgeordneten. Eine vom BMJ durchgeführte Umfrage habe ergeben, dass Beschwerden von Verbrauchern über untergeschobene Verträge im Gewinnspielbereich und speziell bei der Ermöglichung einer Teilnahme an einer Vielzahl von Gewinnspielen auf Grund von Gewinnspieldiensten zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund werde derzeit im Ministerium an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der unter anderem die Transparenz beim Zustandekommen von entgeltlichen Gewinnspieldienstverträgen verbessern soll, indem solche Verträge einer Formerfordernis unterworfen werden.

Die vorliegende Eingabe halten die Abgeordneten für geeignet, in die anstehenden Beratungen mit einbezogen zu werden. Dabei sollte nach den Vorstellungen des Petitionsausschusses auch nochmals geprüft werden, ob nicht auch jenseits der Gewinnspielverträge Handlungsbedarf besteht, beispielsweise bei längerfristigen oder kostenintensiven Verträgen. Gerade ältere Menschen, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, seien "nicht selten überfordert, bei ihnen am Telefon aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen ihre Rechte noch ausreichend geltend zu machen". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen