Energiesteuer- und Stromsteuergesetz
Bundesregierung lehnt Änderungswünsche des Bundesrates bei der Stromsteuer ab
Energieintensive Unternehmen werden ohne weitere Voraussetzungen von der Stromsteuer entlastet
(10.10.12) - Die Deutsche Bundesregierung hat die Änderungswünsche des Bundesrates am Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/10744) zurückgewiesen. In ihrer als Unterrichtung (17/10797) vorgelegten Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Einführung zusätzlicher Entlastungsvoraussetzungen bei den Steuerbegünstigungen für bestimmte Prozesse und Verfahren ab.
Die Länder hatten kritisiert, dass energieintensive Unternehmen ohne weitere Voraussetzungen von der Stromsteuer entlastet werden sollen, während alle anderen Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen müssten, um die als Spitzenausgleich bezeichnete Entlastung zu erhalten. Es erscheine "nur sachgerecht, dieses Erfordernis auch bei energieintensiven Unternehmen zu fordern", hatten die Länder verlangt.
Im Unterschied zum Spitzenausgleich würden diese Steuerentlastungen aus steuersystematischen Gründen gewährt, weil der Energieeinsatz hier zu einem wesentlichen Teil zu anderen Zwecken als der Verwendung als Kraftstoff oder Heizstoff erfolge, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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