Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichts
Ein Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung sei in Deutschland ein "Nachteil auf Dauer"
Deutschland könne es sich nicht leisten, Frauen gut auszubilden und ihnen dann den Wiedereinstieg in den Beruf zu erschweren
(15.07.10) - Immer mehr Frauen in Deutschland sind erwerbstätig, allerdings steigt die Arbeitszeit der einzelnen Frauen nicht. Das sagte Professor Gerhard Bosch, Mitglied der Sachverständigenkommission Gleichstellung, im Familienausschuss bei der Vorstellung des zweiten Zwischenberichts zur Erstellung des Ersten Gleichstellungsberichts der Deutschen Bundesregierung.
Dieser soll bis Dezember 2010 vorliegen. "Wir scheren damit aus der europäischen Entwicklung heraus", sagte Bosch. Lediglich in Österreich sei die Entwicklung ähnlich wie in Deutschland. Ein Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung sei in Deutschland ein "Nachteil auf Dauer", da es den wenigsten Frauen gelinge, anschließend wieder Vollzeit zu arbeiten.
Aufgabe der Kommission sei es, aus solchen Erkenntnissen "handlungsorientierte Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Lebensverlaufsperspektive zu entwickeln", sagte Professorin Ute Klammer, Vorsitzende der Sachverständigenkommission. Empirisch untersucht würde deshalb die Frage, wie es mit der Gleichstellung in der Praxis aussehe und wie die Politik mögliche Defizite beheben könne. Als Beispiel nannte Klammer etwa die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Der Erste Gleichstellungsbericht werde konkrete Vorschläge machen, wie mit diesem Problem umzugehen sei, kündigte sie an.
Die Handlungsempfehlungen würden sich aber an verschiedene Akteure richten, etwa auch an die Wirtschaft, sagte Klammer, "deren Selbstverpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern uns bislang nicht weitergebracht hat". Deutschland könne es sich nicht länger leisten, Frauen gut auszubilden und ihnen dann, etwa nach einer Auszeit für die Kinder, den Wiedereinstieg in den Beruf zu erschweren.
Weitere Themenbereiche des Berichts sollen unter anderem auch der Einfluss von Rollenbildern und -stereotypen auf das Recht sein, "der vor allem in rechtlichen Regelungen zu Familie und Ehe mitprägend ist", oder die Frage der Bildung im Hinblick auf die Gleichstellungspolitik. (Deutscher Bundestag: ra)
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