Swift: Datenschutz und Rechtsschutz in Gefahr?
"Respektables Verhandlungsergebnis": Koalition begrüßt Verbesserungen bei Swift-Abkommen
"Enge Zweckbindung auf Terrorismusbekämpfung, effektive Missbrauchsvorkehrungen oder die Datennutzung unter engen Tatbestandsvoraussetzungen"
(15.07.10) - Mit dem am 8. Juli 2010 vom Europaparlament gebilligten Swift-Abkommen wird die Übermittlung von Finanztransaktionsdaten an die USA zum Zweck der Terrorismusbekämpfung geregelt. Das Abkommen wurde ausgehandelt, nachdem das Europaparlament am 11. Februar 2010 ein Interims-Abkommen zurückgewiesen hatte.
Seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 hat das Europäische Parlament deutlich erweiterte Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte. Auch für den Abschluss des Swift-Abkommens ist seine Zustimmung erforderlich.
Die Koalitionsfraktionen sehen im neuen "Swift"-Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung von Bankkunden-Daten an die Vereinigten Staaten ein "respektables Verhandlungsergebnis". Das Abkommen enthalte "deutliche Verbesserungen zum Datenschutz und Rechtsschutz gegenüber dem Interimsabkommen", das im Februar vom Europäischen Parlament abgelehnt worden war, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion.
Dies betreffe unter anderem die "enge Zweckbindung auf Terrorismusbekämpfung, effektive Missbrauchsvorkehrungen oder die Datennutzung unter engen Tatbestandsvoraussetzungen". So würden etwa der Umfang der an die USA zu übermittelnden Daten weiter eingeschränkt, die Speicherungs- und Löschungsvorschriften präzisiert und die Betroffenenrechte ausgebaut.
In dem Antrag wird zugleich darauf verwiesen, dass die EU-Kommission in den Verhandlungen mit der US-Regierung nicht sämtliche Vorgaben aus ihrem Verhandlungsmandat habe umsetzen können, beispielsweise hinsichtlich eines justiziellen Rechtsschutzes oder der Verkürzung der Höchstspeicherdauer. Zugleich begrüßen die Koalitionsfraktionen in der Vorlage die Bemühungen der EU um ein allgemeines Datenschutzabkommen mit den USA für die polizeiliche Kooperation und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Swift-Abkommen: Europaministerin Müller erkennt "glänzenden Erfolgsnachweis für gestärkte Rechte des Europäischen Parlaments"
Die Fortschritte beim Daten- und Rechtsschutz und für die Innere Sicherheit durch das am 8. Juli 2007 vom Europäischen Parlament gebilligte neue Swift-Abkommen sind für Bayerns Europaministerin Emilia Müller ein "glänzender Erfolgsnachweis" der gestärkten Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments.
Müller sagte: "Das neue europäische Swift-Abkommen mit den USA wird einer effektiven Terrorabwehr und angemessenem Datenschutz gleichermaßen gerecht. Das Europäische Parlament hat seine neuen Beteiligungsrechte aus dem Vertrag von Lissabon zielstrebig genutzt und mit der Ablehnung des Swift-Interims-Abkommens Anfang diesen Jahres den Weg für das jetzige Abkommen geebnet. Die gestärkte Position des Europäischen Parlaments garantiert nicht nur mehr Transparenz in der politischen Diskussion auf europäischer Ebene. Auch der echte Mehrwert für die Bürgerrechte durch das neue Swift-Abkommen wäre ohne die neuen Rechte des Parlaments nicht erreicht worden. Der Vertrag von Lissabon hat seine erste Bewährungsprobe bestanden."
(Deutscher Bundestag: Bayerische Staatskanzlei: ra)
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