Arbeitsmarkt: Missbrauch und Sozialdumping


Antrag: Linksfraktion gegen Vorschlag der EU-Kommission zur Konzernentsenderichtlinie
Migranten "würden im Rahmen der konzerninternen Entsendung zu völlig von ihren Arbeitgebern abhängigen 'Lohnsklaven' degradiert"


(15.12.10) - Die Fraktion Die Linke spricht sich gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zur sogenannten Konzernentsenderichtlinie aus. In einem Antrag (17/4039) fordert die Fraktion die Deutsche Bundesregierung auf, den Kommissionsvorschlag abzulehnen.

Das in der Richtlinie genannte Ziel sei, "es multinationalen Unternehmen zu erleichtern, Fach- und Führungskräfte sowie Auszubildende aus Drittstaaten konzernintern zu versenden und zwar aus einem Unternehmensteil in einem Drittstaat in einen Unternehmensteil innerhalb der Europäischen Union", heißt es in der Vorlage. Die Richtlinie regele für diese Fälle die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen.

Der Richtlinienentwurf zur konzerninternen Entsendung diene "vollkommen einseitig den Interessen multinationaler Konzerne an billigen Arbeitskräften", kritisieren die Abgeordneten in der Begründung des Antrags. Die Rechte der Drittstaatsangehörigen würden nicht beachtet. Der Entwurf schreibe eine "enorme Diskriminierung" der Migranten fest. Sie "würden im Rahmen der konzerninternen Entsendung zu völlig von ihren Arbeitgebern abhängigen 'Lohnsklaven' degradiert".

Weiter bemängeln die Abgeordneten unter anderem, auch die "Lohn- und Arbeitsbedingungen der hiesigen Beschäftigten würden durch die in der Richtlinie enthaltenen mannigfaltigen Möglichkeiten des Missbrauchs sowie des Sozialdumpings deutlich verschlechtert". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen