Datenschutz und neuer Personalausweis
Neuer Personalausweis bietet laut Bundesregierung "höchsten Datenschutz"
Die Linke hatte in ihren ausführlichen Vorbemerkungen sowohl auf die in Fachkreisen unbestrittenen Sicherheitsprobleme hingewiesen
(14.12.10) - Der am 1. November 2010 eingeführte neue Personalausweis bietet nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung "höchsten Datenschutz und höchste Datensicherheit". Alle Informationen und Übertragungen würden mit modernen, dauerhaft wirksamen und international anerkannten Schutzmechanismen sicher geschützt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3932) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3637).
Die Linke hatte in ihren ausführlichen Vorbemerkungen sowohl auf die in Fachkreisen unbestrittenen Sicherheitsprobleme hingewiesen als auch die derzeitigen Haftungsregelungen bemängelt. Diese gelten im Falle des Missbrauchs von digitalen Identitäten auch weiterhin und würden von den Verbraucherschützern als unzureichend bezeichnet.
Nach Meinung der Bundesregierung sei der neue Ausweis mit physikalischen und elektronischen Sicherheitsmerkmalen auf weltweit höchstem technologischen Niveau ausgestattet. Mit seiner Nutzung im Internet werde die Sicherheit und der Schutz persönlicher Daten der Bürger wirksamer und deutlich besser gewährleistet, als dies heute mit den meist üblichen Passwort- oder PIN-Verfahren etwa im Online-Banking möglich sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.