Datenschutz und neuer Personalausweis


Neuer Personalausweis bietet laut Bundesregierung "höchsten Datenschutz"
Die Linke hatte in ihren ausführlichen Vorbemerkungen sowohl auf die in Fachkreisen unbestrittenen Sicherheitsprobleme hingewiesen

(14.12.10) - Der am 1. November 2010 eingeführte neue Personalausweis bietet nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung "höchsten Datenschutz und höchste Datensicherheit". Alle Informationen und Übertragungen würden mit modernen, dauerhaft wirksamen und international anerkannten Schutzmechanismen sicher geschützt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3932) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/3637).

Die Linke hatte in ihren ausführlichen Vorbemerkungen sowohl auf die in Fachkreisen unbestrittenen Sicherheitsprobleme hingewiesen als auch die derzeitigen Haftungsregelungen bemängelt. Diese gelten im Falle des Missbrauchs von digitalen Identitäten auch weiterhin und würden von den Verbraucherschützern als unzureichend bezeichnet.

Nach Meinung der Bundesregierung sei der neue Ausweis mit physikalischen und elektronischen Sicherheitsmerkmalen auf weltweit höchstem technologischen Niveau ausgestattet. Mit seiner Nutzung im Internet werde die Sicherheit und der Schutz persönlicher Daten der Bürger wirksamer und deutlich besser gewährleistet, als dies heute mit den meist üblichen Passwort- oder PIN-Verfahren etwa im Online-Banking möglich sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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