Hilfe bei Cybermobbing gegen Jugendliche


In einer Petition wird gefordert, dass alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, bei schriftlichem Einspruch mit einem "Button" versehen werden müssen
Insbesondere bei Cybermobbing gegen Jugendliche sei ein schnellerer Schutz erforderlich


(16.06.14) - Der Petitionsausschuss will Opfern von Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen helfen. Der Ausschuss beschloss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, dass alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, bei schriftlichem Einspruch mit einem "Button" – vergleichbar mit einer presserechtlichen Gegendarstellung – versehen werden müssen, wenn sie denn nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden. Zur Begründung wird angeführt, dass sich Suchmaschinen und Informationsdienste oft weigern würden, falsche Einträge zu löschen. In solchen Fällen bleibe dem Nutzer nur, gerichtlich dagegen vorzugehen. Dieses Verfahren, so heißt es in der Petition, sei jedoch zu aufwändig und zeitintensiv. Insbesondere bei Cybermobbing gegen Jugendliche sei ein schnellerer Schutz erforderlich.

Wie der Petitionsausschuss unter Bezugnahme einer Stellungnahme der Bundesregierung in seiner Beschlussempfehlung schreibt, bietet das geltende Recht dem Nutzer "eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten", um sich zu schützen. So gebe es bei von Medien verbreiteten Tatsachenbehauptungen einen Gegendarstellungsanspruch. Dieser diene der Waffengleichheit gegenüber den Medien und stelle eines der wirkungsvollsten Mittel zum Schutz des Persönlichkeitsrechts gegen Presseveröffentlichungen dar, urteilt der Ausschuss. Was den Vorschlag des Petenten angeht, wonach es dem Betroffenen selbst ermöglicht werden soll, durch Anklicken eines "Buttons" einen eigenen Gegendarstellung einzustellen, sei anzumerken, dass das Verfassen einer Richtigstellung in Internet-Foren schon heute möglich sei. Den Nutzern werde standardmäßig die Möglichkeit geboten, auf schon bestehende Einträge mit eigenen Stellungnahmen und Kommentaren zu reagieren.

Gleichwohl ist aus Sicht der Abgeordneten das Argument des Petenten nachvollziehbar, dass in besonderen Situationen das bestehende Recht nicht mehr ausreiche. Die gelte insbesondere im Fall des Cybermobbings unter Kindern und Jugendlichen, bei dem möglichst schnelle Abhilfe zugunsten der Opfer notwendig sei. In diese Richtung zielt nach Aussage des Petitionsausschusses auch das am 13. Mai 2014 ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), welches das "Recht auf Vergessen" im Internet stärke. Nach dem Urteil könnten Personen unter bestimmten Voraussetzungen von den Betreibern der Suchmaschine Google die Entfernung eines sie betreffenden Links aus der Ergebnisliste erwirken. Vor diesem Hintergrund erachte der Ausschuss die Petition als geeignet, um auf die bestehenden Probleme aufmerksam zu machen, heißt es in der Beschlussempfehlung. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Vereinsversammlungen künftig hybrid möglich

    Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Die Teilnahme und Ausübung von Mitgliedsrechten soll dann sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.

  • Steuerflucht effektiv bekämpfen

    Der Finanzausschuss hat dem von der Deutscher Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2020 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über den Austausch länderbezogener Berichte (20/5021) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

  • Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis

    Der Rechtsausschuss hat den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (20/3449, 20/3715) in geänderter Fassung beschlossen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

  • Schutz Kritischer Infrastrukturen

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegen "Eckpunkte für das Kritis-Dachgesetz" (20/5491) vor. Danach wird mit dem Kritis-Dachgesetz zum ersten Mal das Gesamtsystem zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) in Deutschland in den Blick genommen und im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten gesetzlich geregelt.

  • Zu einem "Anti-Littering-Fonds" ausbauen

    Die von der Bundesregierung geplante Abgabe für Hersteller von Einweg-Plastikprodukten wird von Experten mehrheitlich positiv bewertet. Gleichwohl rieten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auch zu Nachbesserungen am Gesetzentwurf, mit dem die europäischen Richtlinie zur "Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" (20/5164) umgesetzt werden soll.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen