Einheitliche Bankenaufsicht der Euro-Staaten


Europäische Bankenunion: Kabinette stimmt Bankenabwicklungsfonds zu
Finanzmarkt-Compliance: Übereinkommen zum Europäischen Bankenaufsichtsfonds ergänzt die Verordnung über den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus und ist ein wesentlicher Baustein der Europäischen Bankenunion

(13.06.14) - Der Schutz der Steuerzahler vor verfehlter Geschäftspolitik von Banken ist der Deutschen Bundesregierung besonders wichtig. Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Deshalb hat das Bundeskabinett der Unterzeichnung eines Abkommens über den Europäischen Bankenabwicklungsfonds zugestimmt. Das Übereinkommen zum Europäischen Bankenaufsichtsfonds ergänzt die Verordnung über den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus und ist ein wesentlicher Baustein der Europäischen Bankenunion. Es gilt für die Banken der 18 Euro-Länder. Die europäischen Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, können sich anschließen.

Fonds soll 55 Milliarden Euro einsammeln
Der Fonds soll sich aus Bankenabgaben speisen, die auf nationaler Ebene erhoben werden. Bis zum 1. Januar 2024 sollen auf diese Weise bis zu einem Prozent der gesicherten Einlagen eingesammelt werden. Die EU-Kommission schätzt den Betrag auf rund 55 Milliarden Euro.

In der Aufbauphase des Fonds stehen zuvorderst die von den nationalen Banken in ihrem Land gezahlten Abgaben zur Verfügung. Ab 2016 ist die schrittweise Nutzung des neuen Fonds geplant. Es wird keine Gemeinschaftshaftung in der EU geben.

Eigentümer und Gläubiger haften zuerst
Der Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus sieht vor, dass bei einer in Schieflage geratenen Bank zunächst die Bankeigentümer und Bankgläubiger herangezogen werden. Der Fonds wird daher nur in Anspruch genommen, wenn vorher die Eigentümer der Banken und die Gläubiger ihren Beitrag zur Abwicklung der Bank geleistet haben.

Mit dieser Regelung soll in Zukunft vermieden werden, dass der Steuerzahler für marode Banken zahlen muss.

Voraussetzung für die Abwicklung von Banken ist eine einheitliche Bankenaufsicht. Diese wird unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) eingerichtet. Da viele Banken international tätig sind, ist eine länderübergreifende Aufsicht wirkungsvoller als eine rein nationale.

Denn sie ist nicht mit den eigenen Banken verflochten und verfügt zudem über umfassendere Informationen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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