Einheitliche Bankenaufsicht der Euro-Staaten


Europäische Bankenunion: Kabinette stimmt Bankenabwicklungsfonds zu
Finanzmarkt-Compliance: Übereinkommen zum Europäischen Bankenaufsichtsfonds ergänzt die Verordnung über den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus und ist ein wesentlicher Baustein der Europäischen Bankenunion

(13.06.14) - Der Schutz der Steuerzahler vor verfehlter Geschäftspolitik von Banken ist der Deutschen Bundesregierung besonders wichtig. Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Deshalb hat das Bundeskabinett der Unterzeichnung eines Abkommens über den Europäischen Bankenabwicklungsfonds zugestimmt. Das Übereinkommen zum Europäischen Bankenaufsichtsfonds ergänzt die Verordnung über den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus und ist ein wesentlicher Baustein der Europäischen Bankenunion. Es gilt für die Banken der 18 Euro-Länder. Die europäischen Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, können sich anschließen.

Fonds soll 55 Milliarden Euro einsammeln
Der Fonds soll sich aus Bankenabgaben speisen, die auf nationaler Ebene erhoben werden. Bis zum 1. Januar 2024 sollen auf diese Weise bis zu einem Prozent der gesicherten Einlagen eingesammelt werden. Die EU-Kommission schätzt den Betrag auf rund 55 Milliarden Euro.

In der Aufbauphase des Fonds stehen zuvorderst die von den nationalen Banken in ihrem Land gezahlten Abgaben zur Verfügung. Ab 2016 ist die schrittweise Nutzung des neuen Fonds geplant. Es wird keine Gemeinschaftshaftung in der EU geben.

Eigentümer und Gläubiger haften zuerst
Der Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus sieht vor, dass bei einer in Schieflage geratenen Bank zunächst die Bankeigentümer und Bankgläubiger herangezogen werden. Der Fonds wird daher nur in Anspruch genommen, wenn vorher die Eigentümer der Banken und die Gläubiger ihren Beitrag zur Abwicklung der Bank geleistet haben.

Mit dieser Regelung soll in Zukunft vermieden werden, dass der Steuerzahler für marode Banken zahlen muss.

Voraussetzung für die Abwicklung von Banken ist eine einheitliche Bankenaufsicht. Diese wird unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) eingerichtet. Da viele Banken international tätig sind, ist eine länderübergreifende Aufsicht wirkungsvoller als eine rein nationale.

Denn sie ist nicht mit den eigenen Banken verflochten und verfügt zudem über umfassendere Informationen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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