Französische Finanztransaktionssteuer
Deutsch-französische Einigung auf eine Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild
Die französische Steuer sieht im Grundsatz vor, Transaktionen mit Aktien der Besteuerung zu unterwerfen, die von Unternehmen im Inland emittiert werden
Nach der deutsch-französischen Einigung auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer für bestimmte Wertpapiere erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3848). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, warum das deutsch-französische Besteuerungsmodell diametral zu den bisher auf europäischer Ebene gefassten Beschlüssen steht und ob die Bundesregierung glaubt, dass sich die Verhandlungen auf europäischer Ebene jetzt leichter führen lassen. Außerdem wird gefragt, ob die deutsch-französische Verständigung ohne vorherige Vorbereitung durch die Ministerien erfolgte. Die Bundesregierung soll zu Schätzungen Stellung nehmen, nach denen die Finanztransaktionssteuer zu Einnahmen von rund 19,576 Milliarden Euro führen würde, davon 6,254 Milliarden Euro in Deutschland.
Vorbemerkung der Fragesteller
An der Verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer beteiligen sich nach dem Ausscheiden Estlands noch die folgenden zehn Mitgliedstaaten: Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, Slowakei und Deutschland. Sie verhandeln auf Grundlage des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission (Kommission) vom 14. Februar 2013 (Kommissionsvorschlag). Die Kommission beabsichtigt(e) mit ihrem Vorschlag nach eigenem Vortrag ursprünglich, den Ansatz einer breitestmöglichen Bemessungsgrundlage und niedrigen Steuersätzen zu verfolgen.
Anlässlich der deutsch-französischen Regierungskonsultationen haben die Finanzminister beider Staaten am 19. Juni 2018 den "Deutsch-französischen Fahrplan für das Euro-Währungsgebiet" (Fahrplan) vorgelegt (Ausschussdrucksache 19(7)-068). Darin ist festgehalten, dass Deutschland und Frankreich die Verhandlungen auf EU-Ebene über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu einem "erfolgreichen Abschluss" bringen wollen. Deutschland und Frankreich haben sich in diesem Zusammenhang darauf verständigt, dass die in Frankreich bestehende Finanztransaktionssteuer für die künftigen Beratungen als Vorbild dienen soll.
Die französische Steuer sieht im Grundsatz vor, Transaktionen mit Aktien der Besteuerung zu unterwerfen, die von Unternehmen im Inland emittiert werden. Der Fahrplan lässt ausdrücklich offen, ob insbesondere auch die folgenden Regelungen der französischen nationalen Transaktionsteuer übernommen werden sollen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 16.10.18
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