Richtlinien der Europäischen Union
EU: Seit dem 1. Oktober 2013 insgesamt 271 Richtlinien erlassen
Ursprünglich erhielt die Europäische Gemeinschaft ihre demokratische Legitimation ausschließlich von den Mitgliedstaaten
Die EU hat seit dem 1. Oktober 2013 insgesamt 271 Richtlinien in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Das geht aus der Antwort (19/3779) auf eine Kleine Anfrage (19/3513) der AfD-Fraktion hervor. Zu weiteren Details über Rechtsakte von EU-Seite verweist die Deutsche Bundesregierung auf entsprechende regelmäßige Veröffentlichungen von EU-Seite. In keinem Verfahren sei die Bundesregierung entscheidend von vorherigen Stellungnahmen des Bundestages abgewichen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Ursprünglich erhielt die Europäische Gemeinschaft ihre demokratische Legitimation ausschließlich von den Mitgliedstaaten. Sie waren auch die europäischen Gesetzgeber, und zwar im Rat, in dem die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten saßen, und der nur einstimmig entscheiden konnte. Kein Mitgliedstaat war so einem Recht – abgesehen von der Bindungswirkung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – unterworfen, dem er zuvor nicht zugestimmt hatte. Mit der 1987 beschlossenen Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erfolgte die teilweise Aufhebung des Einstimmigkeitserfordernisses für Ratsentscheidungen, was mit Konsequenzen für die Rechtsetzung verbunden war.
Die EEA war damit der Ausgangspunkt für die im Weiteren durch die Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon veränderten Spielregeln hinsichtlich der europäischen Gesetzgebung. Fortan war es möglich, dass Staaten einem Recht unterworfen sind, dem sie nicht zugestimmt hatten, oder aber das sie sogar im nationalen demokratischen Prozess ausdrücklich abgelehnt hatten(Dieter Grimm 2016: Europa ja – aber welches? Zur Verfassung der europäischen Demokratie; S. 33-34).
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 12.10.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.