Geldwäsche bis 100 Milliarden Euro


Geldwäscheaufsicht und Vollzug von Anti-Geldwäsche-Regelungen
Austrocknung der Schattenwirtschaft und die Eindämmung von Finanzkriminalität einschließlich schwerer Steuerhinterziehung



Das Gesamtvolumen der Geldwäsche in Deutschland soll sich zwischen 50 und 100 Milliarden Euro jährlich belaufen. Dies berichtet die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3818) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3586) unter Berufung auf Studien. Zur Aufgliederung nach Sektoren, Branchen und Jahren würden keine Informationen vorliegen, so die Regierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Eindämmung von Geldwäsche ist ein zentrales Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Effektive staatliche Strukturen im Bereich der Geldwäschebekämpfung sind daher unverzichtbar für die innere Sicherheit, die Austrocknung der Schattenwirtschaft und die Eindämmung von Finanzkriminalität einschließlich schwerer Steuerhinterziehung.

Deutschland hat mit dem am 26. Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) die Strukturen der Geldwäschebekämpfung neu geordnet und modernisiert.

Durch diese Neuordnung entstandene Probleme, insbesondere im Bereich der neu gegründeten FIU, sind seit einigen Monaten Gegenstand von Beratungen des Bundestags (Antrag der Fraktion DIE LINKE., "Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland wirksam bekämpfen – Financial Intelligence Unit befähigen", auf Bundestagsdrucksache 19/2592). Weitergehende, teilweise scharfe Kritik an der Geldwäschebekämpfung in Deutschland wurde bspw. von
Experten des Tax Justice Network im Zuge der Veröffentlichung des Schattenfinanzindex2018 geübt.

Defizite im Vollzug von Anti-Geldwäsche-Regelungen und bei der Geldwäscheaufsicht wurden bereits im Vorfeld der Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) durch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., "Vollzug der Anti-Geldwäscheregelungen in Deutschland und Reform des Geldwäschegesetzes", auf Bundestagsdrucksache 18/12521 deutlich.

Gleichzeitig wurden die europäischen Anti-Geldwäsche-Regelungen durch die Annahme der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union im April 2018 bereits substantiell weiterentwickelt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 12.10.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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