Geldwäsche bis 100 Milliarden Euro


Geldwäscheaufsicht und Vollzug von Anti-Geldwäsche-Regelungen
Austrocknung der Schattenwirtschaft und die Eindämmung von Finanzkriminalität einschließlich schwerer Steuerhinterziehung



Das Gesamtvolumen der Geldwäsche in Deutschland soll sich zwischen 50 und 100 Milliarden Euro jährlich belaufen. Dies berichtet die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3818) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3586) unter Berufung auf Studien. Zur Aufgliederung nach Sektoren, Branchen und Jahren würden keine Informationen vorliegen, so die Regierung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Eindämmung von Geldwäsche ist ein zentrales Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Effektive staatliche Strukturen im Bereich der Geldwäschebekämpfung sind daher unverzichtbar für die innere Sicherheit, die Austrocknung der Schattenwirtschaft und die Eindämmung von Finanzkriminalität einschließlich schwerer Steuerhinterziehung.

Deutschland hat mit dem am 26. Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) die Strukturen der Geldwäschebekämpfung neu geordnet und modernisiert.

Durch diese Neuordnung entstandene Probleme, insbesondere im Bereich der neu gegründeten FIU, sind seit einigen Monaten Gegenstand von Beratungen des Bundestags (Antrag der Fraktion DIE LINKE., "Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland wirksam bekämpfen – Financial Intelligence Unit befähigen", auf Bundestagsdrucksache 19/2592). Weitergehende, teilweise scharfe Kritik an der Geldwäschebekämpfung in Deutschland wurde bspw. von
Experten des Tax Justice Network im Zuge der Veröffentlichung des Schattenfinanzindex2018 geübt.

Defizite im Vollzug von Anti-Geldwäsche-Regelungen und bei der Geldwäscheaufsicht wurden bereits im Vorfeld der Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) durch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., "Vollzug der Anti-Geldwäscheregelungen in Deutschland und Reform des Geldwäschegesetzes", auf Bundestagsdrucksache 18/12521 deutlich.

Gleichzeitig wurden die europäischen Anti-Geldwäsche-Regelungen durch die Annahme der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union im April 2018 bereits substantiell weiterentwickelt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 12.10.18



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    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

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