Missbrauch des Abmahnrechts verhindern


Mit der Petition wird gefordert, dass vor einer zahlungspflichtigen Abmahnung an Kleinunternehmer erst eine kostenfreie Mahnung verpflichtend sein soll
Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden



Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf, um den Missbrauch des Abmahnrechts zu verhindern. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition zu der Problematik dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz "als Material" zu überweisen. Die AfD-Fraktion hatte für das höhere Votum "zur Berücksichtigung" plädiert.

Mit der Petition wird gefordert, dass vor einer zahlungspflichtigen Abmahnung an Kleinunternehmer erst eine kostenfreie Mahnung verpflichtend sein soll. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass kleine Fehler der Unternehmer schnell und teuer abgemahnt würden. Kleinunternehmern müsse aber die Möglichkeit gegeben werden, Fehler zu korrigieren, da sie nicht - wie größere Unternehmen - über eine anwaltliche Abteilung verfügten.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss unter Einbeziehung von Auskünften der Bundesregierung: Das geltende Recht schütze bereits jetzt insbesondere Kleingewerbetreibende vor missbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Gemäß Paragraf 8 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seien wettbewerbsrechtliche Abmahnungen missbräuchlich und somit unzulässig, wenn diese vorwiegend dazu dienten, gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Rechtsanwaltsgebühren entstehen zu lassen.

Nach Aussage der Bundesregierung mehrten sich jedoch die Anzeichen, dass trotz der Regelung die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen nicht zurückgegangen sei, heißt es in der Vorlage. Darin verweist der Petitionsausschuss auch auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, in dem festgeschrieben sei, den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts zu verhindern, beispielsweise durch die Einschränkung des "fliegenden Gerichtsstandes", durch den sich die Kosten für die Betroffenen ohne sachlichen Grund erhöhen könnten.

Der Petitionsausschuss hält die Petition für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden und spricht sich daher mehrheitlich für eine Materialüberweisung aus. Zugleich soll die Petition den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis gegeben werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 16.04.19
Newsletterlauf: 17.05.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen