Gesetze zur Energiewende erläutert
Änderungen beim Sondervermögen "Energie- und Klimafonds"
Bündnis 90/Die Grünen setzten sich dafür ein, Photovoltaikanlagen auf Brachflächen zu bauen
(17.06.11) - Bundesminister Peter Ramsauer (CSU) sieht sich bei den Teilen des Energiepaketes der Bundesregierung, die sein Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung betreffen, auf dem "richtigen Weg". Bei den Gesetzentwürfen zur Energiewende ging er vor allem auf geplante Änderungen im Baugesetzbuch (17/6076) ein, durch die die klimagerechte Entwicklung in den Städten und Gemeinden verstärkt werden solle. Dabei seien unter anderem Erleichterungen bei der Genehmigung von Photovoltaikanlagen und von Windkraftanlagen auf dem Land vorgesehen. Damit sollten die Städte und Gemeinden eine größere Planungssicherheit erhalten.
Weiter wies er auf geplante Änderungen beim Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (17/6075) hin. Der Fonds solle so ausgestaltet werden, dass bis 2015 jährlich 1,5 Milliarden Euro daraus für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm über die KfW zur Verfügung gestellt werde. Darüber hinaus sollten in diesem Bereich auch die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert werden. Schließlich sei geplant, die Genehmigungen für Windkraftanlagen auf dem Meer zu vereinfachen (17/6077).
Auch die Sprecher aller Fraktionen hielten dieses Maßnahmenpaket insgesamt für den Weg in die richtige Richtung. Allerdings fragte die SPD-Fraktion, ob die Gesetzesinitiativen die "richtigen Schritte" seien. So sah ihr Sprecher die Gefahr, dass am Gebäudesanierungsprogramm die Mieter einseitig belastet würden.
Auch die Linksfraktion kritisierte, dass vor allem sozialpolitische Ansätze fehlten. Deshalb regte ihre Sprecherin zudem eine Wohngeldnovelle an.
Bündnis 90/Die Grünen setzten sich dafür ein, Photovoltaikanlagen auf Brachflächen zu bauen. "Wir freuen uns aber, dass etwas passiert", sagte ihre Sprecherin. Ramsauer betonte, dass weder die Mieter noch die Eigentümer von Wohnungen überfordert werden dürften. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.