Finanzierung des Gemeinwesens


Antrag: SPD-Fraktion verlangt Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer
Belastung jeder Transaktion mit einem Steuersatz von 0,05 Prozent


(16.06.11) - Die Bundesregierung soll zusammen mit den europäischen Partnern eine Gesetzesinitiative zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer vorlegen. Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag (17/6086) eine Belastung jeder Transaktion mit einem Steuersatz von 0,05 Prozent. Erfasst werden sollen alle börslichen und außerbörslichen Transaktionen von Wertpapieren, Anleihen und Derivaten sowie alle Devisentransaktionen. Das Aufkommen solle in die jeweiligen nationalen Haushalte fließen.

Zur Begründung ihrer Forderung schreibt die SPD-Fraktion, Transaktionen auf den Finanzmärkten würden derzeit nicht besteuert. Damit leiste der Finanzsektor keinen seiner Bedeutung entsprechenden Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens. Gerade die Finanzmarktakteure hätten in der Wirtschaftskrise jedoch von den umfangreichen Rettungsmaßnahmen des Staates profitiert. Es sei somit ein "Gebot der Gerechtigkeit", den Finanzsektor durch die Erhebung der neuen Steuer höher zu besteuern.

Die SPD-Fraktion verspricht sich von der Finanztransaktionssteuer nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern auch eine erhebliche Lenkungswirkung: "Unerwünschte Aktivitäten werden deutlich zurückgedrängt, Spekulationen beschränkt und somit die Größe des aufgeblähten Finanzsektors insgesamt verringert." Da der niedrige Steuersatz vor allem Transaktionen treffe, bei denen mit hoher Frequenz Finanzprodukte gekauft und verkauft würden, wirke die Steuer vor allem kurzfristigen und rein spekulativen Transaktionen entgegen. Die SPD-Fraktion verweist in ihrem Antrag darauf, dass sich Bundesregierung und französische Regierung gemeinsam für die Einführung einer solchen Steuer ausgesprochen hätten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen