Manipulationen an einzelnen Organspendezentren


Transplantationsgesetz: Gesundheitsausschuss gegen Rechtsformänderung bei DSO
Linke plädiert für eine andere Rechtsform der DSO: Dies würde eine stärkere öffentliche und demokratische Kontrolle bedeuten

(18.07.13) - Für die Mitglieder des Gesundheitsausschusses ist die Debatte um das Transplantationsgesetz auch nach den jüngsten Änderungen nicht beendet. Es gelte nun, verlorenen gegangenes Vertrauen in der Bevölkerung wiederherzustellen und die als Konsequenz um die Manipulationen an einzelnen Organspendezentren eingeleiteten Maßnahmen aufmerksam zu verfolgen. Dies machten Vertreter aller Fraktionen in der Sitzung des Ausschusses deutlich. Alle Fraktionen lobten den einstimmig angenommenen interfraktionellen Antrag zur Stärkung des Systems der Organtransplantation (17/13897). Forderungen nach einer anderen Rechtsform für die Deutsche Stiftung Organstransplantation (DSO) fanden keine Mehrheit.

Zu einem weiteren Antrag der Linken (17/12225) für mehr öffentliche Kontrolle im Prozess der Organspende sagte die Union, es sei nicht nötig, die Rechtsform der DSO zu ändern. Erst die jüngste Anhörung des Ausschusses habe gezeigt, dass die gewählte Konstruktion sachgerecht sei.

Die FDP kritisierte, dass Linke und Bündnisgrüne neben der interfraktionellen Entschließung ihre Anträge aufrecht gehalten hätten. Sie lobte die interfraktionelle Entschließung: Die getroffenen Maßnahmen – wie etwa die Richtlinien der Bundesärztekammer unter den Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums zu stellen und einen Straftatbestand für die Manipulation von Patientendaten zu schaffen - seien nur "folgerichtig", das habe auch die Anhörung bestätigt.

Auch die SPD betonte, die von der Linken geforderte Rechtsformänderung der DSO sei zur Zeit "nicht sinnvoll". Die Sozialdemokraten mahnten zudem ein Transplantationsregister an.

Die Grünen, die mit ihrem Antrag (17/11308) gegen die Stimmen von Koalition und SPD scheiterten, betonten, sie hätten mit ihrer Initiative "möglichst frühzeitig ein starkes Signal" setzen wollen. Mit dem Bekanntwerden der Manipulationen sei das Vertrauen der Bevölkerung in das System der Organspende "geradezu fühlbar" gesunken. Auch die jetzt verabschiedeten Regelungen seien nicht das Ende aller Diskussionen.

Die Linke plädierte weiterhin für eine andere Rechtsform der DSO, dies würde eine stärkere öffentliche und demokratische Kontrolle bedeuten. Dennoch stelle der gemeinsame Antrag einen guten "Abschluss der Legislatur" dar.

Das Bundesgesundheitsministerium betonte, die beschlossenen stärkeren Kontrollen bei der Koordinierungsstelle und die eingeleiteten Neustrukturierungen innerhalb der DSO müssten nun "Wirkung zeigen". "Bislang" sei eine Änderung der Rechtsform nicht erforderlich. Kritisiert wurden Aussagen aus der Anhörung. wonach ein Modellprojekt zu der Frage, ob auch ältere Organe verwendet werden können, als "zweite Warteliste" bezeichnet worden seien, die das Ministerium hätte verbieten müssen. Es sei zu hoffen, dass sich "dieses Niveau" in weiteren Anhörungen nicht fortsetzen werde. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen