Folgen der europäischen Patientenrichtlinie
Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
SPD erkundigt sich nach den Auswirkungen der europäischen Patientenrichtlinie
(19.04.13) - Die SPD erkundigt sich bei der Bundesregierung nach den möglichen Folgen der europäischen Patientenrichtlinie für das deutsche Gesundheitswesen. In einer Kleinen Anfrage (17/12896) weist die Fraktion der SPD darauf hin, dass Deutschland bis zum 25. Oktober 2013 Zeit bleibe, um die vom Europaparlament am 19. Januar 2011 beschlossene "EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" umzusetzen.
Die Richtlinie bilde einen Rahmen für die Rechte, die Patienten in Europa bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung haben sollten, wenn sie sich zu einer Behandlung in einen anderen europäischen Mitgliedsstaat begäben und sich anschließend die Kosten dieser Behandlung in ihrem Heimatland erstatten lassen wollten. "Bürger der Europäischen Union (EU) können ab 2013 weitgehend selbst bestimmen, in welchem Land der EU sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen", schreibt die SPD.
Die Abgeordneten wollen daher von der Bundesregierung erfahren, mit wie vielen Fällen einer Behandlung deutscher Patienten im Ausland sowie von Patienten aus EU-Ländern in Deutschland nach Umsetzung der EU-Richtlinie zur Patientenmobilität künftig pro Jahr zu rechnen sei. Weiter fragen die Abgeordneten: "Inwieweit ist ausgeschlossen, dass ein Gesundheitstourismus aus Deutschland heraus zu einem Abbau regionaler Versorgungsstrukturen führt beziehungsweise nach Deutschland Kapazitätsprobleme und Wartezeiten für deutsche Patientinnen und Patienten mit sich bringt?" (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.