Kontrollen höchstens für sechs Monate
Bundesregierung stellt fest: Kapitalverkehrskontrollen in der EU sind generell verboten
"Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar"
(17.04.13) - Die Deutsche Bundesregierung steht Kapitalverkehrskontrollen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/12565) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12326) zu Anpassungsprogrammen, Rezession und sozialer Notlage in Griechenland. Zwar will sich die Regierung nicht dazu äußern, wie sich die Lage in Griechenland bei frühzeitigem Einsatz von Kapitalverkehrskontrollen entwickelt hätte, weist aber auf die sehr engen rechtlichen Grenzen für solche Kontrollen in der EU hin: "Kapitalverkehrskontrollen innerhalb der EU sowie im Verhältnis zu Drittstaaten sind nach den europäischen Verträgen im Interesse des Gemeinsamen Binnenmarktes grundsätzlich verboten. Innerhalb der EU sind Ausnahmen hiervon, das heißt Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar."
An dieses Erfordernis seien aber hohe Anforderungen zu stellen, schreibt die Regierung und stellt fest: "Die Bundesregierung plant keine Initiativen, dies zu ändern." Auch im Verhältnis zu Drittstaaten könnten unionsrechtlich nur unter außergewöhnlichen Umständen, etwa bei einer drohenden schwerwiegenden Störung des Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion, Maßnahmen eingeführt werden, die Kapitalbewegungen beschränken würden. In einem solchen Fall dürften die Kontrollen höchstens für sechs Monate eingeführt werden.
Auf die Frage, wie sie die Kapitalverkehrskontrollen in Island beurteile, schreibt die Regierung, Island sei kein Mitglied der EU. Weiter heißt es: "Die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen in Island stellte eine vorübergehende Maßnahme dar, um eine schlagartige Kapitalflucht zu verhindern." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.