Kontrollen höchstens für sechs Monate
Bundesregierung stellt fest: Kapitalverkehrskontrollen in der EU sind generell verboten
"Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar"
(17.04.13) - Die Deutsche Bundesregierung steht Kapitalverkehrskontrollen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/12565) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12326) zu Anpassungsprogrammen, Rezession und sozialer Notlage in Griechenland. Zwar will sich die Regierung nicht dazu äußern, wie sich die Lage in Griechenland bei frühzeitigem Einsatz von Kapitalverkehrskontrollen entwickelt hätte, weist aber auf die sehr engen rechtlichen Grenzen für solche Kontrollen in der EU hin: "Kapitalverkehrskontrollen innerhalb der EU sowie im Verhältnis zu Drittstaaten sind nach den europäischen Verträgen im Interesse des Gemeinsamen Binnenmarktes grundsätzlich verboten. Innerhalb der EU sind Ausnahmen hiervon, das heißt Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar."
An dieses Erfordernis seien aber hohe Anforderungen zu stellen, schreibt die Regierung und stellt fest: "Die Bundesregierung plant keine Initiativen, dies zu ändern." Auch im Verhältnis zu Drittstaaten könnten unionsrechtlich nur unter außergewöhnlichen Umständen, etwa bei einer drohenden schwerwiegenden Störung des Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion, Maßnahmen eingeführt werden, die Kapitalbewegungen beschränken würden. In einem solchen Fall dürften die Kontrollen höchstens für sechs Monate eingeführt werden.
Auf die Frage, wie sie die Kapitalverkehrskontrollen in Island beurteile, schreibt die Regierung, Island sei kein Mitglied der EU. Weiter heißt es: "Die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen in Island stellte eine vorübergehende Maßnahme dar, um eine schlagartige Kapitalflucht zu verhindern." (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).