Kostendruck in der Logistikbranche


Sicherheit auf deutschen Autobahnen – Regulierung von Kleintransportern mit Schlafplatz
Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzeitbeschränkungen oder Ruhezeiten könnten von den Fahrern der Kleintransporter umgangen werden



"Sicherheit auf deutschen Autobahnen - Regulierung von Kleintransportern mit Schlafplatz" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4333). Darin schreiben die Abgeordneten, Kleintransporter mit Schlafplatz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen setzten die deutsche Logistikbranche zunehmend unter Druck. Aufgrund ihres Gewichtes unterlägen sie nicht den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ohne verpflichtende Fahrtenschreiber, oft ohne Transportsicherung und mit zumeist niedrigsten Sozialstandards seien diese gewerblich täglich auf deutschen Autobahnen unterwegs. Der dadurch entstehende Kostendruck wirke sich unweigerlich auf die Logistikbranche aus, heißt es in der Vorlage.

Zudem werde die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer fahrlässig gefährdet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzeitbeschränkungen oder Ruhezeiten könnten von den Fahrern der Kleintransporter umgangen werden. Dadurch könne es zu schweren Unfällen durch Müdigkeit sowie fehlende Aufmerksamkeit kommen.

Weiter schreiben die Liberalen, viele der Fahrzeugflotten würden zwar in Deutschland disponiert, seien aber im Ausland zugelassen. Auch würden diese von ausländischen Fahrern gesteuert, die wiederum nicht nach deutschen Sozialstandards bezahlt würden. Eine schnellstmögliche Korrektur der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sei somit geboten, urteilt die Fraktion.

Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund unter anderem gefragt, wie viele gewerblich genutzte, im Ausland registrierte aber in Deutschland disponierte Kleintransporter mit Schlafplatz zu logistischen Zwecken auf deutschen Autobahnen unterwegs sind und in wie viele Unfälle derartige Fahrzeuge in den Jahren 2017 und 2018 verwickelt waren. Wissen wollen die Abgeordneten auch, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, um die gewerbliche Nutzung von Kleintransportern mit Schlafplatz zu regulieren.

Vorbemerkung der Fragesteller
Kleintransporter mit Schlafplatz und unter 3,5 Tonnen setzen die deutsche Logistikbranche zunehmend unter Druck. Aufgrund ihres Gewichtes unterliegen sie nicht den gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ohne verpflichtende Fahrtenschreiber, oft ohne Transportsicherung und mit zumeist niedrigsten Sozialstandards sind diese gewerblich täglich auf deutschen Autobahnen unterwegs. Der dadurch entstehende Kostendruck wirkt sich unweigerlich auf die Logistikbranche aus.

Neben dem wirtschaftlichen Faktor wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nach Ansicht der Fragesteller fahrlässig gefährdet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzeitbeschränkungen oder Ruhezeiten können von den Fahrern der Kleintransporter umgangen werden. Dadurch kann es zu schweren Unfällen durch Müdigkeit sowie fehlende Aufmerksamkeit kommen.

Zudem werden laut Berichten viele der Fahrzeugflotten zwar in Deutschland disponiert, sind aber im Ausland zugelassen. Auch werden diese von ausländischen Fahrern gesteuert, die wiederum nicht nach deutschen Sozialstandards bezahlt werden. Eine schnellstmögliche Korrektur der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ist nach Ansicht der Fragesteller somit geboten.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 20.11.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen