Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz


Verbot der ungedeckten Leerverkäufe: Börsen dürfen Leerverkaufsverbote selbst anordnen
Gesetzesänderungen werden wegen der neuen EU-Leerverkaufsverordnung notwendig

(09.10.12) - Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben im Finanzausschuss Forderungen der Opposition und des Bundesrates abgelehnt, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über das Verbot der sogenannten ungedeckten Leerverkäufe bestimmter Wertpapiere entscheiden zu lassen. Stattdessen soll die Entscheidung in Zukunft von den Geschäftsführungen der jeweiligen Börsen getroffen werden. Die Regelung ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz)" (17/9665) enthalten. Der Finanzausschuss stimmte dem Gesetz mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie von Bündnis 90/Die Grünen zu. SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke enthielten sich. Zuvor waren auf Antrag der Koalitionsfraktionen einige kleinere Änderungen vorgenommen worden.

Die Gesetzesänderungen werden wegen der neuen EU-Leerverkaufsverordnung notwendig. Mit dem Entwurf werden eine Reihe von Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz, wie beispielsweise das nationale Leerverkaufsverbot sowie das Verbot bestimmter Kreditderivate, aufgehoben, weil sie von der EU-Vorschrift "weitgehend verdrängt" werden, wie die Regierung in der Begründung schreibt. Zum Inhalt der EU-Verordnung wird mitgeteilt, diese enthalte unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen seien. Außerdem gebe es Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Zudem würden Kreditversicherungen (Credit Default Swaps) auf Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer sowie der Europäischen Union verboten, wenn sie keinen Absicherungszwecken dienen.

Die SPD-Fraktion kritisierte die möglichen Umgehungstatbestände. Wenn eine Börsengeschäftsführung den Handel mit bestimmten Papieren verbiete, könne der Handel an anderen Börsenplätzen weitergehen. Die Fraktion Die Linke begrüßte zwar die Maßnahmen, sah jedoch Schwachstellen in dem Gesetzentwurf. So bleibe es weiter möglich, "orthodoxe gedeckte Leerverkäufe" vorzunehmen und damit auf fallende Kurse zu wetten. Außerdem würden zum Beispiel Staatsanleihen außerhalb des Euroraums nicht vom Leerverkaufsverbot erfasst. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, auch wenn er Schwächen habe. So umfasse das Leerverkaufsverbot nicht den gesamten Markt.

Die CDU/CSU-Fraktion erwiderte auf Einwände, durch die Verbotsmöglichkeit von Leerverkäufen an einzelnen Börsen würden nur Insellösungen geschaffen, die Börsengeschäftsführungen müssten sich gegenseitig über Handelsverbote unterrichten. Diese Geschäftsführungen würden dann prüfen, ob sie ebenfalls ein Handelsverbot erlassen. Auch die FDP-Fraktion fand es sachgerecht, den Börsenplatz entscheiden zu lassen, an dem die Probleme auftreten. "Wenn in Stuttgart etwas schiefläuft, muss das für Frankfurt nichts bedeuten", sagte ein Sprecher der FDP-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen