Subventionen & Vergesellschaftung der Folgekosten
Uranabbau nicht Kohlendioxid-neutral: SPD-Fraktion gegen Subventionierung der Atomenergie durch EU
Gleichstellung der Atomenergie mit erneuerbaren Energien
(18.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich beim europäischen Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 15. Juni klar gegen eine Gleichstellung der Atomenergie mit Erneuerbaren Energien und gegen jedwede Subventionierung vorhandener oder geplanter Atomkraftwerke aussprechen. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9554). Gleichzeitig soll sie auf eine Weiterentwicklung der Energiewende hinwirken.
In ihrem Antrag verweist die Fraktion auf die von der dänischen Ratspräsidentschaft erbetenen Stellungnahmen zum EU-Energiefahrplan bis 2050. Vier Mitgliedstaaten (Großbritannien, Frankreich, Polen und Tschechien) hätten sich darin für eine Gleichstellung der Atomenergie mit erneuerbaren Energien ausgesprochen.
Beide Energieformen seien kohlendioxidneutral und damit wichtige Mittel gegen den Klimawandel, zitiert die SPD-Fraktion die Haltung der vier EU-Mitgliedsländer, die deshalb vorgeschlagen hätten, die finanzielle Förderung des Abbaus der Kohlendioxid-Emissionen technologiefrei erfolgen zu lassen.
"Die Motivation hinter dieser Forderung ist jedoch ökonomischer Natur", stellt die SPD-Fraktion in ihrem Antrag fest. Alte abgeschriebene Reaktoren seien nur durch die Milliardensubventionen und die Vergesellschaftung der Folgekosten profitabel. Der Neubau vor Reaktoren rechne sich dagegen nicht, da er teurer sei und länger dauere als bei jedem anderen Kraftwerk, gleichzeitig aber durch die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Zukunft kein Preisvorteil mehr bestehe. "Atomenergie ist nicht nur viel zu gefährlich, sondern auch schlichtweg nicht wettbewerbsfähig", argumentiert die SPD-Fraktion und verweist auf mehrere Beispiele. Außerdem sei die Atomenergie wegen des hohen Energieverbrauchs beim Uranabbau nicht Kohlendioxid-neutral. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.