Nach welchen Kriterien werden Gelder verteilt?


"Geheimniskrämerei": Opposition kritisiert "Intransparenz" von Zielvereinbarungen im deutschen Sport
DOSB: Mit Blick auf den internationalen Wettbewerb habe man aber "kein Interesse an der Veröffentlichung einzelner Zielvereinbarungen"


(18.05.12) - Die zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Sportfachverbänden geschlossenen Zielvereinbarungen sind aus Sicht der Oppositionsfraktionen nicht transparent genug. Während der Sitzung des Sportausschusses sprach Martin Gerster (SPD) von "Geheimniskrämerei". Die Öffentlichkeit, aber auch der Sportausschuss würden nichts über die Inhalte der Zielvereinbarungen erfahren, kritisierte er. "Hier werden Gelder verteilt, ohne dass wir erfahren, nach welchen Kriterien", sagte Gerster.

Sowohl Vertreter des DOSB als auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), vertraten hingegen die Ansicht, das seit 2007 angewandte Instrument der Zielvereinbarungen habe sich bewährt. DOSB-Leistungssportdirektor Bernhard Schwank erläuterte das Konzept der Zielvereinbarungen als ein Zusammenspiel zwischen einer Grundförderung und einer Projektförderung. Daraus ergebe sich eine Planungssicherheit auf der einen Seite und eine zielgerichtete Förderung mit Blick auf die Zielwettkämpfe auf der anderen Seite.

Auf Nachfrage des FDP-Abgeordneten Joachim Günther sagte Schwank, aufgrund des im Konzept der Zielvereinbarungen enthaltenen verbesserten Controllings sei es auch möglich, umzusteuern. So habe man nach den schlechten Ergebnissen der Ruderer bei den Olympischen Spielen in Peking größere Veränderungen in der Führungsstruktur vorgenommen, die nun optimistisch auf die Spiele in London blicken ließen.

Michael Vesper, Generaldirektor des DOSB, betonte, die Zielvereinbarungen seien wichtig für die "sportinterne Transparenz". Mit Blick auf den internationalen Wettbewerb habe man aber "kein Interesse an der Veröffentlichung einzelner Zielvereinbarungen", sagte er.

Unterstützung bekam Vesper von Klaus Riegert (CDU/CSU). Die Zielvereinbarungen, insbesondere hinsichtlich der anvisierten Medaillen und der Trainergehälter, gehörten nicht in die Öffentlichkeit sondern "in die Autonomie des Sports und seiner Verbände". Auch Staatssekretär Bergner machte deutlich, dass die Verteilung der Gelder an die Verbände vom DOSB gesteuert werde. "Eine solche sportfachliche Entscheidung muss auch bei den Fachleuten des DOSB bleiben und nicht beim Innenministerium oder dem Sportausschuss", sagte Bergner. Im Übrigen sei das Parlament im Rahmen der Haushaltsverabschiedung über die Mittelvergabe eingebunden.

Gerster war dadurch nicht zu überzeugen. "Der Sportausschuss soll keine Zielvereinbarungen aushandeln", sagte er. Es müsse aber mitgeteilt werden, wohin die Steuergelder fließen. Die Argumentation, wonach die Zielvereinbarungen "Geschäftsgeheimnisse" des DOSB seien und daher auch auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mitgeteilt werden dürften, ist auch aus Sicht der der Abgeordneten Viola von Cramon (Bündnis 90/Die Grüne) nicht nachvollziehbar. Schließlich handle es sich um "Geld aus staatlichen Mitteln". Sie wolle sich nicht in die Autonomie des Sports einmischen, sagte Katrin Kunert (Die Linke). Gleichwohl: "Ein bisschen konkreter könnte es schon sein." Ohne alle kleinen Details aufdecken zu müssen, könne der Vorgang exemplarisch anhand eines Verbandes dargestellt werden, sagte sie.

Neben den Zielvereinbarungen beschäftigte sich der Ausschuss auch mit der Entwicklung der Trainergehälter. DOSB-Generalsekretär Vesper forderte eine Anpassung im neuen Förderzyklus 2013 bis 2016. Dafür sei ein Mittelaufwuchs von zwei Millionen Euro nötig. Gelinge dies nicht, werde der Aderlass von Trainern ins Ausland weitergehen, prognostizierte er. (Deutscher Bundestag: ra)



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen