Vorratsdatenspeicherung & Quick-Freeze-Verfahren


Unterrichtung: Zahl der Eingaben beim Bundesdatenschutzbeauftragten deutlich gestiegen
Peter Schaar gegen eine "voreilige Wiedereinführung" der Vorratsdatenspeicherung

(20.04.11) - Die Zahl der Eingaben von Bürgern beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So seien im Jahr 2010 fast dreimal so viele Eingaben von Bürgern bei seiner Dienststelle eingetroffen als fünf Jahre zuvor, schreibt Schaar in seinem als Unterrichtung (17/5200) vorgelegten Tätigkeitsbericht 2009 und 2010.

Danach haben sich im Jahr 2010 die schriftlichen Eingaben im Verhältnis zum Jahr 2002 “fast vervierfacht – von 1.647 auf 6.087 Eingaben pro Jahr". Nach 4.309 schriftlichen Eingaben im Jahr 2008 sei die Eingabenzahl im Folgejahr auf 5.066 und im Jahr 2010 auf 6.087 gestiegen. Dies entspreche allein im Berichtszeitraum einem Anstieg um 41 Prozent.

In dem ohne Anlagen rund 160 Seiten starken Bericht werden eine Vielzahl datenschutzrelevanter Themenfelder behandelt. So wendet sich Schaar in der Vorlage unter anderem gegen eine "voreilige Wiedereinführung" der Vorratsdatenspeicherung. Seines Erachtens sei "der Nachweis nicht hinreichend erbracht worden, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate von schweren Straftaten tatsächlich in einem derartigen Maße verbessern würde, dass dies den mit ihr einhergehenden schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte sämtlicher Telekommunikationsnutzer rechtfertigen könnte", argumentiert der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Er sei deshalb dafür eingetreten, ein Verfahren zu suchen, "das einerseits eine effektive Strafverfolgung ermöglicht, andererseits aber eine datenschutzfreundliche Alternative zur anlasslosen langfristigen Vorratsdatenspeicherung darstellt".

Diese Anforderungen würden von einem modifizierten "Quick-Freeze"-Verfahren erfüllt, heißt es in dem Bericht weiter. Bei diesem Modell hätten die Telekommunikationsanbieter auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden die Telekommunikationsdaten, die zur Aufklärung einer Straftat erforderlich sein können, "von der Löschung auszunehmen, sie also für einen gewissen Zeitraum 'einzufrieren'". Die Strafverfolgungsbehörden könnten in diesem Zeitraum einen richterlichen Beschluss erwirken, mit dem die Unternehmen zur Herausgabe der Daten verpflichtet werden. Sollte ein solcher Beschluss nicht innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Zeit beigebracht werden können, würden die "eingefrorenen" Daten gelöscht. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Diskussion um Vorratsdatenspeicherung


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen