AfD hat Fragen zur Löschpflicht im Netz
Zu operativer Umsetzung, Straftatbeständen und Datenschutz beim "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" (Netzwerkdurchsetzungsgesetz)
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen nach Auffassung der Fragesteller Inhalte im Internet kontrolliert, gesperrt und ggf. gelöscht werden. Aus Sicht der Fragesteller besteht damit erstmals seit 1945 die Gefahr einer staatlich initiierten Zensur und damit eines Verstoßes gegen Artikel 5 des Grundgesetzes (GG)
Am 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungesgesetz (NetzDG) in Kraft getreten, das große Internetplattformen verpflichtet, vom 1. Januar an strafbare Inhalte zügig zu löschen. Die AfD-Fraktion will nun über eine Kleine Anfrage (19/210) von der Bundesregierung erfahren, wie dieses Gesetz im Einzelnen angewandt werden soll.
So fragt sie angesichts der Vorschrift, dass nur sogenannte Soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland das NetzDG anwenden müssen, wer die Überschreitung dieser Grenze feststellt und mit welcher Legitimation. Weiter fragt sie, welche Anbieter derzeit diese Grenze überschreiten.
Zu den Fragen gehört weiterhin die nach der Qualifikation von Mitarbeitern, die für die Plattformbetreiber Löschentscheidungen treffen. Außerdem erkundigt sich die AfD-Fraktion, wie es um die Gründung einer "regulierten Selbstregulierung" steht, an die Plattformbetreiber dem Gesetz zufolge strittige Löschentscheidungen delegieren können. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 24.01.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Untaugliches wie bedenkliches Instrument
Netzsperren durch Internetprovider und andere Zugangsanbieter sollen nur noch erlaubt sein, wenn ein Gericht sie anordnet. Das fordert die Fraktion Die Linke (20/2080) in einem Antrag. Die Bundesregierung solle dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in der Vorlage.
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Prüfung noch nicht abgeschlossen
Im kommenden Jahr will die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorlegen, wie einer Antwort (20/2151) auf eine Kleine Anfrage (20/1712) der CDU/CSU-Fraktion zu entnehmen ist.
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Störungen in den Lieferketten
Für das Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung einen Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Höhe von 2,5 Prozent, wie es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt. Dies entspreche einer Aufwärtskorrektur bei geringerem Ausgangsniveau von 0,2 Prozentpunkten gegenüber der Jahresprojektion (+2,3 Prozent).
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Bericht über neue Meldestelle Sportmanipulation
Die Manipulation von Sportwettbewerben stellt laut Bundesinnenministerium eine der größten Bedrohungen für die Integrität des Sports dar und schadet der Glaubwürdigkeit, Transparenz und Fairness von Sportwettbewerben. Wer versuche, die Offenheit des Wettkampfes zu manipulieren, greife die elementare Grundlage der sportlichen Auseinandersetzung an.
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Ampel will Ceta-Abkommen mit Kanada ratifizieren
Mit einem Gesetzentwurf (20/2569) wollen die Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 ratifizieren.