AfD hat Fragen zur Löschpflicht im Netz
Zu operativer Umsetzung, Straftatbeständen und Datenschutz beim "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" (Netzwerkdurchsetzungsgesetz)
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollen nach Auffassung der Fragesteller Inhalte im Internet kontrolliert, gesperrt und ggf. gelöscht werden. Aus Sicht der Fragesteller besteht damit erstmals seit 1945 die Gefahr einer staatlich initiierten Zensur und damit eines Verstoßes gegen Artikel 5 des Grundgesetzes (GG)
Am 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungesgesetz (NetzDG) in Kraft getreten, das große Internetplattformen verpflichtet, vom 1. Januar an strafbare Inhalte zügig zu löschen. Die AfD-Fraktion will nun über eine Kleine Anfrage (19/210) von der Bundesregierung erfahren, wie dieses Gesetz im Einzelnen angewandt werden soll.
So fragt sie angesichts der Vorschrift, dass nur sogenannte Soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland das NetzDG anwenden müssen, wer die Überschreitung dieser Grenze feststellt und mit welcher Legitimation. Weiter fragt sie, welche Anbieter derzeit diese Grenze überschreiten.
Zu den Fragen gehört weiterhin die nach der Qualifikation von Mitarbeitern, die für die Plattformbetreiber Löschentscheidungen treffen. Außerdem erkundigt sich die AfD-Fraktion, wie es um die Gründung einer "regulierten Selbstregulierung" steht, an die Plattformbetreiber dem Gesetz zufolge strittige Löschentscheidungen delegieren können. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 24.01.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.