Entschädigung unschuldig Inhaftierter


Die Justizminister der Länder erachten die derzeitige Entschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG von 25,00 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung für zu gering
Eine Studie der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), die deutschlandweit alle Verfahren mit Freisprüchen nach Wiederaufnahme und Verbüßung einer Freiheitsstrafe von Ende 1990 bis Anfang 2017 ausgewertet hat, kommt zu dem Schluss, dass das derzeitige Verfahren im Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen objektiv verbesserungswürdig erscheint




Nach der Gewährung von Haftentschädigung für zu Unrecht Verurteilte erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/287). So will sie von der Bundesregierung wissen, wie viele Wiederaufnahmeverfahren in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils beantragt worden sind und wie diese ausgingen. Weiterhin erkundigt sie sich nach den gewährten Entschädigungen und ihrer Verteilung auf ehemalige Untersuchungshäftlinge, Strafhäftlinge und auf Fälle der einstweiligen Unterbringung. Angesicht der derzeitigen Entschädigung von pauschal 25 Euro pro Hafttag fragt die Fraktion die Bundesregierung, ob sie die Einschätzung teilt, "dass den unschuldig ehemals Inhaftierten nicht die Hilfe entgegengebracht wird, die sie im Sinne der Wiedergutmachung erwarten und verdienen".

Die FDP schreibt:
Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnamen (StrEG) werden zu Unrecht Verurteilte für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung mit 25,00 Euro entschädigt (vgl. § 7 Absatz 3 StrEG). Im Falle des Freispruchs oder der Verfahrenseinstellung räumt das Gericht gemäß § 2 StrEG dem Betroffenen einer Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme im Regelfall Schadensersatzansprüche ein. Hierunter fällt auch die einstweilige Unterbringung (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 1 StrEG). Der erlittene Schaden wird aus der Staatskasse ersetzt.

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder erachten die derzeitige Entschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG von 25,00 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung für zu gering (vgl. Beschluss der 88. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 9. November 17 zu TOP II.18 Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen).

Eine Studie der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ), die deutschlandweit alle Verfahren mit Freisprüchen nach Wiederaufnahme und Verbüßung einer Freiheitsstrafe von Ende 1990 bis Anfang 2017 ausgewertet hat, kommt zu dem Schluss, dass das derzeitige Verfahren im Umgang mit zu Unrecht inhaftierten Personen objektiv verbesserungswürdig erscheint (vgl. Anika Hoffmann, Fredericke Leuschner, Rehabilitation und Entschädigung nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und erfolgreicher Wiederaufnahme, Berichte und Materialien (BMOnline), Elektronische Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e. V. (KrimZ), Band 11, Wiesbaden 2017, S. 97).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 24.01.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen