Rolle von BaFin und Bundesbank
Aufsichtstätigkeit der BaFin und der Bundesbank insbesondere im Vorfeld der Finanzmarktkrise
Der deutsche Finanzsektor war in den letzten zwei Jahrzehnten immer wieder von Krisen und Skandalen gekennzeichnet: Die Finanzmarktkrise, der Cum/Ex-Skandal oder Versäumnisse im Bereich der Geldwäscheprävention
Um die Rolle der Finanzaufsicht BaFin und der Deutschen Bundesbank insbesondere im Vorfeld der Finanzmarktkrise geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/288). Gefragt wird unter anderem danach, an welchen Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratssitzungen bestimmter Banken Vertreter von BaFin und Bundesbank seit 2003 teilgenommen haben. Darüber hinaus wird nach Gehalts- und Bonuszahlungen für Bank-Mitarbeiter gefragt, deren Institute vom Bankenrettungsfonds unterstützt worden seien.
Die Abgeordneten wollen auch den erzielten Verkaufspreis für die IKB Deutsche Industriebank erfahren, die zuvor der staatlichen KfW gehörte. Weitere Fragen in der Kleinen Anfrage betreffen Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sowie die Lage der Pensionskassen und Lebensversicherungen. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Lebensversicherungen seit 2007 Leistungen gekürzt haben.
Bündnis 90/Die Grünen schreiben:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel zuständig. Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Nach § 7 KWG arbeitet sie hierbei mit der Deutschen Bundesbank zusammen.
Der deutsche Finanzsektor war in den letzten zwei Jahrzehnten immer wieder von Krisen und Skandalen gekennzeichnet: Die Finanzmarktkrise, der Cum/Ex-Skandal oder Versäumnisse im Bereich der Geldwäscheprävention, etc. Mit dieser kleinen Anfrage soll möglicher Verbesserungsbedarf in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung identifiziert und zur öffentlichen Aufarbeitung der Finanzkrise beigetragen werden. Auch werden weitere Fragen aus diesem Themenbereich geklärt.
Die Anfrage wiederholt u. a. Fragen (aktualisiert durch Zusatzfragestellungen), die Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2017 (2 BvE 2/11) waren. Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit festgestellt, dass die Bundesregierung die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages "aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes" dadurch verletzt hat, dass sie nicht oder nur teilweise geantwortet hat. Die vorliegende Anfrage gibt der Bundesregierung Gelegenheit nunmehr ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zu genügen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 24.01.18
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