Experten loben Arzneimittelreform


Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung: Um die Arzneimittelsicherheit zu stärken, soll unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessert werden, auch durch eine Informationspflicht über Rückrufe
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) erklärten, die Vorlage sei angesichts der zahlreichen Fälle von Arzneimittelfälschungen, Qualitätsproblemen und Versorgungsengpässen in den vergangenen Monaten und Jahren zu begrüßen



Gesundheitsfachverbände begrüßen im Grundsatz das von der Bundesregierung geplante Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages sowie in schriftlichen Stellungnahmen.Auslöser für den Gesetzentwurf (19/8753) sind mehrere Arzneimittelskandale aus der jüngeren Vergangenheit. Um die Arzneimittelsicherheit zu stärken, soll unter anderem die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessert werden, auch durch eine Informationspflicht über Rückrufe. Zudem soll es häufiger unangemeldete Kontrollen geben, etwa in Apotheken, die Krebsmittel (Zytostatika) selbst herstellen.

Die Krankenkassen bekommen bei Produktmängeln, etwa bei einem Rückruf, einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) erklärten, die Vorlage sei angesichts der zahlreichen Fälle von Arzneimittelfälschungen, Qualitätsproblemen und Versorgungsengpässen in den vergangenen Monaten und Jahren zu begrüßen. Wichtig seien vor allem die Stärkung der Koordinierungsfunktion der Bundesoberbehörden sowie die erweiterten Rückrufkompetenzen.

Allerdings müsse mehr unternommen werden gegen Arzneimittelengpässe, die es bei bestimmten Medikamenten bereits gebe, etwa beim Schmerz- und Fiebermittel Ibuprofen oder bestimmten Antibiotika. Nötig sei eine verpflichtende Meldung der Pharmafirmen bei einem drohenden Versorgungsengpass.

Für die Sicherheit problematisch sei der Parallelvertrieb von Arzneimitteln, dessen Verbot erwogen werden sollte. Diese Vertriebsform diene zunehmend als Zugangsweg für gestohlene oder gefälschte Arzneimittel. Die Erfüllung der gesetzlich verankerten Importquote berge somit das Potenzial, die Patientensicherheit zu gefährden.

Auch der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) forderte eine Abkehr von der Importquote, die dem Ziel einer verbesserten Arzneimittelsicherheit zuwider laufe. Die Wahrscheinlichkeit für importierte Arzneimittelfälschungen werde damit größer. Befürwortet wird die Importquote vom GKV-Spitzenverband, der argumentierte, dass auf diese Weise preisgünstige Medikamente zur Verfügung stünden. Ein Sprecher der GKV schränkte in der Anhörung allerdings ein, dass eine Förderung der Importe womöglich nicht mehr zeitgemäß sei.

Mehrere Sachverständige kritisierten den geplanten neuen Vertriebsweg der Medikamente für Hämophiliepatienten (Bluterkrankheit) über Apotheken und verlangten, die jetzige Regelung beizubehalten. Die Anwendung von Blutprodukten erfordere eine qualifizierte Behandlung und ein lückenloses Monitoring der Patienten durch ein Hämophiliezentrum. Es wäre grob fahrlässig, dies aufzugeben. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 16.04.19
Newsletterlauf: 24.05.19



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