Schaden durch Preissetzungsmacht
Antrag: Linksfraktion will Mineralölkonzerne entflechten
Bundesregierung soll Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorlegen
(26.07.11) - Für eine Entflechtung der Mineralölkonzerne setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/6490) ein. Darin fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, "unverzüglich" einen Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorzulegen. Darin soll das Bundeskartellamt ermächtigt werden, auch ohne ein Missbrauchsnachweis kurzfristig Maßnahmen zur Preisaufsicht und -kontrolle zu erlassen und marktbeherrschende Unternehmen zu entflechten.
Weiter soll sich die Regierung für die Schaffung eines europäischen Kartellamtes einsetzen, auf das die Kompetenzen der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission übertragen werden sollen. Das europäische Kartellamt solle analog zur nationalen Kartellbehörde die Befugnisse zur Preisaufsicht, Preiskontrolle und Entflechtung international marktbeherrschender Unternehmen erhalten, fordert die Fraktion.
Die Unternehmenskonzentration nehme beständig zu, heißt es zur Begründung. Die Wirtschaftsmacht einzelner Unternehmen habe den Wettbewerb zerstört. Das Bundeskartellamt habe in seiner "Sektoruntersuchung Kraftstoffe" festgestellt, dass Aral/BP, Shell, Jet, Esso und Total 70 Prozent des Benzinmarktes kontrollieren würden. Die marktbeherrschenden Unternehmen würden die Preise dabei auch ohne offizielle Absprachen koordinieren, schreiben die Abgeordneten. Die Preissetzungsmacht dieser Konzerne schade den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Volkswirtschaft. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).