Risikobewertung von Sexspielzeugen


Regierung: Nicht genug Daten zu gefährlichen Weichmachern in Sexspielzeug
Phthalate im Dildo: Die Herstellung von Erotikartikeln sei kein auf Deutschland begrenztes Problem

(26.07.11) - Belastbare wissenschaftliche Daten zur Risikobewertung von Sexspielzeugen sind kaum vorhanden. Das geht aus einer Antwort (17/6398) der Bundesregierung hervor. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in einer Kleinen Anfrage (17/6191) Auskunft über die Anwendung sogenannter Phthalate verlangt, die im Verdacht stehen, den Hormonhaushalt zu stören und unter anderem zu Unfruchtbarkeit, Diabetes und Übergewicht zu führen.

Weiter heißt es in der Antwort, um eine Biegsamkeit der Produkte aus PVC zu erreichen, würden Weichmacher, vorrangig Phthalate, verwendet. Die Bundesregierung plane jedoch gegenwärtig keine nationalen Maßnahmen, die die Verwendung gefährlicher Stoffe ausschließlich in Erotikartikeln beschränken, weil die Verwendung von gefährlichen Stoffen für die Herstellung von Erotikartikeln kein auf Deutschland begrenztes Problem sei.

Eine nationale Regelung sei zu wenig geeignet, die Warenströme, die zu einem großen Teil über Internetbestellungen und Importen aus vielen verschiedenen Ländern erfolgen, zu regeln. Aus diesem Grund werde ein harmonisiertes europäisches Vorgehen unterstützt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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