Jugendschutz und Geldspielautomaten
Deutsche Bundesregierung will bis Ende des Jahres zu einer neuen Glücksspielverordnung zu kommen
Spielautomaten: Abgeordnete streben bessere Suchtprävention an
(27.01.11) - Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag wollen mit Blick auf Geldspielautomaten den Jugendschutz verbessern und die Suchtprävention ausbauen. Im Rahmen eines Expertengesprächs zur "Evaluierung der Novelle der Spielverordnung im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glücksspiels" erörterten die Abgeordneten dazu in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses mit Forschern sowie Verbandsvertretern der Automatenindustrie und der Suchtkrankenhilfe und -beratung unterschiedliche Ansätze. Die Bundesregierung erläuterte, ihr Ziel sei es, bis Ende des Jahres zu einer neuen Glücksspielverordnung zu kommen.
Mit Blick auf die Evaluierung der jüngsten Novelle aus dem Jahr 2005 hob die Regierung im Ausschuss hervor, dass zwar wichtige Ziele, etwa das Verbot so genannter Fun-Games, erreicht worden seien, jedoch weitere Verbesserungen notwendig seien. In dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Evaluationsbericht wird unter anderem vorgeschlagen, dass die Erlaubnis zur Aufstellung von Geldspielgeräten an eine Sachkundeprüfung zu den entsprechenden Rechts- und Schutzvorschriften geknüpft werden soll. Ferner sei mittelfristig die Einführung einer Spielerkarte zu überlegen, um eine Verlustbegrenzung zu erreichen.
Die Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht, Ilona Füchtenschieder, betonte während des Expertengesprächs, an erster Stelle müsse der Jugendschutz stehen. Sie forderte in diesem Zusammenhang, alle Geldspielgeräte aus gastronomischen Einrichtungen zu entfernen, zu denen Kinder und Jugendliche Zutritt haben. Außerdem sollten so genannte Punktespiele verboten werden. Füchtenschieder zeigte sich skeptisch, ob mit einem Sachkundenachweis ein verbesserter Jugend- und Spielerschutz zu erzielen sei.
Der Leiter des Instituts für Therapieforschung München (IFT), Prof. Gerhard Bühringer, hielt den Vorschlag hingegen für bedenkenswert. Die Betreiber von Spielhallen und viele Gastronomen wiesen "erstaunliche Defizite" bei den Themen Jugendschutz und Spieleverordnung auf. Mindestvoraussetzung müsse aber sein, dass sie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen kennen, sagte der Professor. Der Evaluationsbericht des Wirtschaftsministeriums basiert unter anderem auf einer Studie des IFT.
Wie Füchtenschieder sprach sich auch der Leiter des Instituts für Psychologie und Kognitionsforschung, Gerhard Meyer, für eine "drastische" Einschränkung der Gewinn- und Verlustmöglichkeiten an Geldspielautomaten aus. Der Professor nannte als mögliche maximale Verlusthöhe "den durchschnittlichen Stundenlohn eines Angestellten".
Der Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, Raphael Gaßmann, verwies darauf, dass Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit rechtlich nicht als Glücksspiele behandelt würden, sondern dem Gewerberecht unterlägen. Diese Automatenspiele hätten gleichwohl ein hohes Suchtgefährdungspotenzial. In den vier Jahren nach der jüngsten Novelle sei der Umsatz der Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit von
5,7 auf 8,3 Milliarden Euro gewachsen. Eine solche Umsatzsteigerung gehe einher mit der Zunahme Spielsüchtiger. Mit Blick auf die diskutierte Einführung einer Spielerkarte warnte er vor zu erwartendem Missbrauch. Ihm sei unklar, wie Manipulationen zu verhindern seien.
Der Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Automaten-Industrie, Jürgen Bornecke, zeigte sich davon überzeugt, dass sich die Spieleverordnung von 2005 im Grundsatz bewährt habe. Gegebenenfalls sei ein "Feintuning" notwendig. Die Überlegungen zur Einführung eines Sachkundenachweises bezeichnete er als "gut". Zugleich erläuterte er, dass es in den 6.000 zumeist kleinen und mittleren Unternehmen in der Sparte der Unterhaltungsautomaten 70.000 Arbeitsplätze gebe. Die Unternehmen entrichteten im Schnitt 1,4 bis 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an Steuern und Abgaben. (Deutscher Bundestag: ra)
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