Briefliche und telefonische Gewinnmitteilungen
Verbraucher sollen besser vor unerwünschter Werbung geschützt werden
Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes
(30.05.12) - Der Petitionsausschuss sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei unerbetenen brieflichen und telefonischen Gewinnmitteilungen. Während der Sitzung beschlossen die Abgeordneten, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) als Material zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird auf die Praktiken eines in Wien ansässigen Unternehmens aufmerksam gemacht, welches unerwünschte "Gewinnmitteilungen" auch an Bürger in Deutschland versende. Derartige unlautere Geschäftspraktiken, so kritisieren die Petenten, würden von den Verbraucherzentralen lediglich "erfolglos beobachtet". Es bedürfe daher "verschärfter Gesetze gegen unerbetene briefliche und telefonische Gewinnmitteilungen", heißt es in der Petition.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf Stellungnahmen der betroffenen Ministerien, wonach bereits seit August 2009 eine gesetzliche Neuregelung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft sei. Durch diese Neuregelung hätten die Verbraucher unter anderem die Möglichkeit, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Zudem sei eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro im Fall des Verstoßes gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung festgelegt worden. Weiterhin sei in dem Gesetz geregelt, dass der Werbeanrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfe. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung drohe eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro, schreibt der Petitionsausschuss.
Gleichwohl habe nach Aussage des BMJ eine Evaluierung des Gesetzes im Bereich der Telefonwerbung deutlich gemacht, dass es einen "fortbestehenden erheblichen Missbrauch" gebe, so dass über weitere gesetzliche Maßnahmen nachgedacht werde. Bei einer im Zuge der Evaluierung stattgefundenen Expertenanhörung im April 2011 hätten die vertretenen Verbände sowohl für eine Erhöhung des Bußgeldrahmens als auch eine Ausdehnung des Bußgeldtatbestandes für unlautere Anrufe unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen plädiert, heißt es weiter. Zugleich teilt das BMJ mit, dass die Beratungen über mögliche Gesetzesänderungen derzeit andauern würden. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, in die Überlegungen mit einbezogen zu werden und die Probleme für Verbraucher insbesondere bei unerbetenen brieflicher und telefonischer Gewinnmitteilungen zu verdeutlichen. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>