Staatsvertrag über das Glücksspielwesen


Deutsche Bundesregierung will keine Maßnahmen zur Besteuerung von Glücksspielen
Linke: Steuersatz werde begründet "mit international üblichen Ausschüttungsquoten sowie dem Gemeinwohlinteresse, den illegalen Wettmarkt auszutrocknen und illegale Anbieter in den legalen Markt zu überführen"

(01.06.12) - Die Deutsche Bundesregierung plant keine Maßnahmen zur Besteuerung von Glücksspielen. Hier sei die Zuständigkeit der Länder betroffen, heißt es in einer Antwort der Regierung (17/9546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9358) zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494).

Die Fragesteller hatten unter anderem vorbemerkt:
"Mit dem 'Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Glücksspielwesen' in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag) einhergehend sollen nun auch alle Sportwetten der Besteuerung unterzogen werden. Denn bisher unterliegen Sportwetten ausländischer Wettanbieter nicht der Besteuerung. Im Rahmen einer Experimentierklausel soll die Erteilung einer begrenzten Anzahl von Konzessionen (20), die in- sowie ausländischen Wettanbietern erteilt werden können, erprobt werden. Hauptziel dieses Gesetzentwurfes ist die Austrocknung des illegalen Wettmarktes.

Dazu sollen nun statt wie bisher Oddset-Wetten (das sind Sportwetten zu festen Gewinnquoten, soll mit der neuen Regelung entfallen) alle Sportwetten in- wie ausländischer Wettanbieter erfasst und einer Besteuerung unterzogen werden. Hier ist es ohne Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden ist oder durch ein anderes Medium, z. B. Internet, erfolgt. Die Länder erhoffen sich daraus die Austrocknung des illegalen Wettbereichs. Ob das allerdings gelingt, kann nicht abgeschätzt werden. Die Sportwetten sollen in § 17 Absatz 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes – RennwLottG (Steuerpflicht) geregelt und mit 5 Prozent auf den Nennwert des Spieleinsatzes besteuert werden.

Begründet wird dieser niedrige Steuersatz mit international üblichen Ausschüttungsquoten (Wettbewerbsfähigkeit) sowie dem Gemeinwohlinteresse, den illegalen Wettmarkt auszutrocknen und illegale Anbieter in den legalen Markt zu überführen (Absorption des Schwarzmarktes)". (Deutscher Bundestag: ra)


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