Netzpolitik und Internet- Enquete-Kommission


Bundestag soll Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" einsetzen
Piratenpartei Deutschland kritisiert die Internet-Enquetekommission als "Alibi-Veranstaltung"

(09.03.10) - Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern den Bundestag auf, eine Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" einzusetzen. In ihrem Antrag (17/950) schreiben die Abgeordneten, das Internet sei die freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsform der Welt und trage maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei.

Die digitale Gesellschaft biete neue Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens, für die wirtschaftliche Betätigung und für die Wissensgesellschaft. Jedoch "erleben wir eine erneute Veränderung", heißt es in dem Antrag: "Das Internet ist nicht länger nur eine technische Plattform, sondern entwickelt sich zu einem integralen Bestandteil des Lebens vieler Menschen, denn gesellschaftliche Veränderungen finden maßgeblich in und mit dem Internet statt."

Um diese Veränderungen zu untersuchen, soll die Enquete-Kommission mit einem weitreichenden Arbeitsauftrag ausgestattet werden. Gegliedert in die Bereiche Kultur und Medien, Wirtschaft und Umwelt, Bildung und Forschung, Verbraucherschutz, Recht und Innen sowie Gesellschaft und Demokratie soll sie die spezifischen Auswirkungen auf die jeweiligen Themenfelder analysieren.

Dazu gehören unter anderem die Stärkung der Medienkompetenz, Fragen des Urheberrechts, die Folgen der Digitalisierung für den Rundfunk und die Printmedien, die Wahrung des Grundrechteschutzes, Veränderungen der Arbeitswelt durch neue Medien und die Weiterentwicklung der eGovernment-Dienstleistungen.

Internet-Enquetekommission - Wann kommt eine echte Alternative?
Die Piratenpartei Deutschland kritisiert die Internet-Enquetekommission als "Alibi-Veranstaltung". Deutschland habe keinen Bedarf an weiteren Schwatzrunden zum Thema Internet, sondern netzpolitischen Handlungsbedarf.

Allein das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeige, dass es bereits fünf nach zwölf ist. Mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder werde derzeit ein weiterer Anschlag auf das Internet in Deutschland gestartet, mit dem sich die Kommission nicht beschäftigen dürfe. Auch heiße "Interneteisen", wie das Abmahnungswesen, stünden nicht zur Diskussion.

Wie überflüssig diese Kommission sei, zeige sich auch am Schicksal des Vorgängers aus den Jahren 1995 bis 98. Wesentliche Papiere und Empfehlungen dieser Kommission, zum Beispiel zu Datenschutz und IT-Sicherheit, seien im federführenden Innenausschuss auch zwölf Jahre danach noch nicht behandelt worden.

Scharfe Kritik üben die Piraten auch an der personellen Zusammensetzung der Kommission: Ihr Vorsitzender sei ein CDU-Mann ohne Internetaffinität. Als Provokation werde außerdem die Berufung des SPD-Mitglieds Martin Dörmann empfunden, der für die Durchsetzung des als "Zensursula" bekanntgewordenen Zugangserschwerungsgesetzes verantwortlich sei. Damit habe die SPD das in sie gesetzte Restvertrauen verspielt.

"Die Zusammensetzung der Enquete-Kommission bestätigt die Befürchtungen, die wir schon im Vorfeld geäußert haben", sagte Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. "Es ist offensichtlich, dass die Regierung nach wie vor nicht daran interessiert ist, einen echten Wandel in der deutschen Netzpolitik voranzutreiben. Es handelt sich nur um eine Symbolkommission, die geschaffen wurde, um der Bevölkerung ernsthaftes Interesse vorzugaukeln."

Zusammen mit anderen Netzaktivisten wolle die Piratenpartei nun prüfen, ob sie den Bundestag mit Initiativen von außen auf den richtigen Weg bringen könne. Die Gründung einer alternativen Enquetekommission sei geplant. (Deutscher Bundestag: Piratenpartei: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen