Grüne fordern Frauenquote in Aufsichtsräten


Antrag der Grünen: Sanktionen für börsennotierte Unternehmen, falls deren Aufsichtsräte bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt seien
Grüne Abgeordnete sehen "erhebliche Defizite" in Deutschland in Sachen Gleichstellung in der privaten Wirtschaft


(09.03.10) - Für Aufsichtsgremien börsennotierter Unternehmen soll eine Frauenquote eingeführt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (17/797) Sanktionen für börsennotierte Unternehmen, falls deren Aufsichtsräte bis 2017 nicht mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt seien. Die Sanktionen sollten bis zur Entziehung der Börsenzulassung reichen.

Die Abgeordneten verweisen auf "erhebliche Defizite" in Deutschland in Sachen Gleichstellung in der privaten Wirtschaft. Die Führungspositionen seien "fest in Männerhand", schreibt die Fraktion. In Aufsichtsräten seien Frauen kaum zu finden. Ihr Anteil in den Aufsichtsräten der 200 größten deutschen Unternehmen liege bei nur 9,8 Prozent.

Von ihnen würden fast drei Viertel von den Gewerkschaften entsandt. Die Fraktion verweist auf Norwegen, wo nach einer freiwilligen Vorlaufphase seit 2006 gesetzlich vorgeschrieben sei, mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratssitze mit Frauen zu besetzen. Auch in den Niederlanden sollten ab 2016 in Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern Vorstand und Aufsichtsrat einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent haben.

In dem Antrag wird außerdem verlangt, die Zahl der Aufsichtsratsmandate, die von einer Person wahrgenommen werden darf, auf fünf zu reduzieren. Eine Berufung von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat solle erst nach einer Karenzzeit von mindestens fünf Jahren zulässig sein. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen