Physiker berichtet von Zweifeln an Gorleben


Gorleben-Untersuchungsausschuss: Die erworbenen Messdaten hätten kritische Fragen zu einem Endlager in Gorleben für radioaktiven Müll aufgeworfen
Tatsächlich aber seien bestimmte Ergebnisse nicht für den Zwischenbericht im Jahr 1983 verwendet worden, in dem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sich für eine untertägige Erkundung Gorlebens aussprach

(17.11.10) - Vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss hat Heinz Nickel von seinen Messungen im Salzstock als Zeuge ausgesagt und behauptet, seine Ergebnisse seien im Nachgang nicht ausreichend gewürdigt worden. Dabei hätten die erworbenen Messdaten kritische Fragen zu einem Endlager in Gorleben für radioaktiven Müll aufgeworfen.

Nickel hatte zwischen 1958 und 1992 in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in der Abteilung für Geophysik gearbeitet. Unter anderem hatte er zwischen 1967 und 1977 eine Radiowellenmethode entwickelt, mit der sich so genannte Nicht-Homogenitäten im Gestein aufspüren lassen – also zum Laugeneinflüsse, Gasvorkommen oder Wasser aufnehmendes Anhydrit, allesamt kritische Faktoren für ein mögliches Endlager.

Bei seinen Messungen zwischen zwei Schachtvorbohrungen habe er ein elektrisch Zechstein-untypisches Verhalten vorgefunden, "wie ich es noch nie erlebt habe". Es seien mehr Energiewellen vom Gestein absorbiert worden als erwartet. "Das kann ein Hinweis auf Einlagerungen sein", sagte Nickel. “Das kann Zweifel an der Eignungshöffigkeit wecken."

Tatsächlich aber seien seine Ergebnisse nicht für den Zwischenbericht im Jahr 1983 verwendet worden, in dem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sich für eine untertägige Erkundung Gorlebens aussprach. Ziel des Untersuchungsausschusses ist die Klärung, ob die Politik in diesem Jahr Einfluss auf die Wissenschaft bei der Gorleben-Frage genommen hat. "Zuerst musste mein Bericht mehrmals gekürzt werden, dann erschien nicht einmal meine einseitige Fassung im PTB-Zwischenbericht", sagte Nickel.

Gravierender sei ihm indes ein Eingriff in einen Bericht vorgekommen, den er für das Geologische Jahrbuch der BGR 1991 verfasst hatte. "Alle Gorleben-kritischen Passagen zu meinen Messungen von 1983 sind in der Druckfassung gestrichen worden – ohne, dass man mich vorher davon informiert hat", sagte Nickel.

Außerdem berichtete Nickel von seinen Zweifeln an den Kapazitäten eines Endlagers in Gorleben. "Ich bin der Meinung, dass der heutige Salzstock nicht in der Lage ist, alle Abfälle von allen Kernkraftwerken in Deutschland aufzunehmen." Gleichwohl hatte sich Nickel 1983 für eine untertägige Erkundung Gorlebens ausgesprochen. "Heute, bei dem, was in Gorleben angetroffen worden ist und bei den Salzrechten, würde ich nicht mehr weiter erkunden." Einige Bodeneigentümer verweigern bis heute die Erkundung des Salzstocks unter ihrem Besitz. "Es wäre besser, jetzt andere Salzstöcke zu erkunden."

Nickel erzählte schließlich von seinen Erfahrungen in Bonn, als er 1980 ein Jahr lang ins Bundeswirtschaftsministerium abgeordnet gewesen war. "In den Ministerien und der Kommission für Reaktorsicherheit musste ich einen Mangel an Informationen feststellen, den ich nicht vermutet hätte", sagte er.

Ein Bericht von ihm zum Beispiel über Kapazitäten und Zeiträume der Erkundung habe drei Wochen lang im Ministerium kursiert, bis er sinnentstellt beim Abteilungsleiter angekommen sei. Auf der höheren Ebene indes sei er auf mehr Offenheit gestoßen – so beim Abteilungsleiter und später im Kanzleramt, wo der zuständige Abteilungsleiter seine Einschätzung geteilt habe, dass mehrere Paralleluntersuchungen notwendig seien. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Manipulationen seitens der Politik?


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen