Smiley-Kennzeichnungssystem für Deutschland
Verbraucherschutz: Bundeseinheitliche Einführung eines Kennzeichnungssystems, das Verbraucher auch in Deutschland über die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung auf einen Blick nachvollziehbar informiert, findet Unterstützung in der Regierungskoalition
Es liege aber grundsätzlich in der Hand der Länder, ein Kennzeichnungssystem einzuführen
(17.11.10) - Das System freundlich oder traurig schauender Smiley-Symbole informiert in Dänemark über die Hygienestandards von Lebensmittelgeschäften, Restaurants und Imbissen. Die bundeseinheitliche Einführung eines Kennzeichnungssystems, das Verbraucher auch in Deutschland über die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung auf einen Blick nachvollziehbar informiert, findet Unterstützung in der Regierungskoalition. "Wir wollen das Smiley-System", hieß es aus der FDP-Fraktion im Verbraucherschutzausschuss. Auch CDU/CSU erklärten ihre grundsätzliche Bereitschaft. Um "Geduld" wurde von der Regierungskoalition dennoch gebeten.
Sowohl ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/3434), das System aus Dänemark zu übernehmen, als auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3220), bis zum Ende des Jahres 2010 im Verbraucherinformationsgesetz eine Rechtsgrundlage zu schaffen, wurden durch die Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt. "Sie machen den zweiten Schritt vor dem ersten", begründete ein FDP-Abgeordneter die ablehnende Haltung seiner Fraktion in Richtung Opposition.
Es liege grundsätzlich in der Hand der Länder, ein Kennzeichnungssystem einzuführen. "Die müssen in der Lage sein, Kontrollen regelmäßig durchzuführen", hieß es aus der FDP-Fraktion. Im Vorfeld solle mit den Ländern diskutiert werden, wie das Kontrollsystem gewährleistet werden könnte.
Der Bund darf nur den Rechtsrahmen im Verbraucherinformationsgesetz setzen, erklärte ein Vertreter der CDU/CSU. Wenn es aber nicht genügend Lebensmittelkontrolleure in den Bundesländern gebe, die nach der Einführung eines Kennzeichnungssystems den Kontrollbedarf bewältigen können, würde "Sicherheit nur dokumentiert". Regelmäßige Nachkontrollen müssen gewährleistet sein.
Als "Verhinderungspolitik mit dem Verweis auf die Länder" bezeichnete die Grünen-Fraktion die ablehnende Haltung der Regierungskoalition gegenüber den eingebrachten Anträgen. Die Bundesregierung müsse aktiv werden und "die Länder unterstützen", damit kein Flickenteppich unterschiedlicher Systeme in Deutschland entstehe. Mit einer Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes, die Voraussetzung sei, um ein Kontrollsystem einführen zu können, stehe die Bundesregierung in der Bringschuld.
Für eine bundeseinheitliche Regelung setzt sich auch die Linksfraktion ein. "Gut, wenn wir uns zumindest einig sind, dass ein System kommt", hieß es mit Blick auf die Haltung der Regierung. Die Fraktion unterstrich, dass ihr Antrag auch auf die Haltung der Bundesregierung in der für diese Frage eingerichteten Bund-Länder-Projektgruppe einwirken sollte: "Auf Bundesebene muss agiert werden und müssen die in den Ländern gesammelten Ergebnisse auf einer Internetplattform für die Verbraucher zusammengeführt werden."
Der Kritik seitens der Regierung, dass das Smiley-System verwirrend sei, weil Verbraucher in Dänemark bei einer positiven Bewertung des hygienischen Standards fälschlicherweise automatisch auf die Qualität des Essens geschlossen hätten, widersprach die SPD-Fraktion: "Der Verbraucher kann zwischen Hygiene und Lebensmittel unterscheiden." Statt künstlich Hürden aufzubauen, solle die Regierung auf die Mündigkeit der Bürger vertrauen.
Eine Vertreterin der Bundesregierung erinnerte die Abgeordneten daran, dass aus ihrer Sicht der Eingriff durch den Bund verfassungsrechtlich bedenklich sei. "Für Lebensmittelkontrollen sind grundsätzlich die Länder zuständig", betonte sie und verwies darauf, dass eine Einmischung von allen Länderregierungen unterschiedlicher Parteien schnell abgelehnt werden könnte. (Deutscher Bundestag: ra)
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