Smiley-Kennzeichnungssystem für Deutschland


Verbraucherschutz: Bundeseinheitliche Einführung eines Kennzeichnungssystems, das Verbraucher auch in Deutschland über die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung auf einen Blick nachvollziehbar informiert, findet Unterstützung in der Regierungskoalition
Es liege aber grundsätzlich in der Hand der Länder, ein Kennzeichnungssystem einzuführen

(17.11.10) - Das System freundlich oder traurig schauender Smiley-Symbole informiert in Dänemark über die Hygienestandards von Lebensmittelgeschäften, Restaurants und Imbissen. Die bundeseinheitliche Einführung eines Kennzeichnungssystems, das Verbraucher auch in Deutschland über die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung auf einen Blick nachvollziehbar informiert, findet Unterstützung in der Regierungskoalition. "Wir wollen das Smiley-System", hieß es aus der FDP-Fraktion im Verbraucherschutzausschuss. Auch CDU/CSU erklärten ihre grundsätzliche Bereitschaft. Um "Geduld" wurde von der Regierungskoalition dennoch gebeten.

Sowohl ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/3434), das System aus Dänemark zu übernehmen, als auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3220), bis zum Ende des Jahres 2010 im Verbraucherinformationsgesetz eine Rechtsgrundlage zu schaffen, wurden durch die Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt. "Sie machen den zweiten Schritt vor dem ersten", begründete ein FDP-Abgeordneter die ablehnende Haltung seiner Fraktion in Richtung Opposition.

Es liege grundsätzlich in der Hand der Länder, ein Kennzeichnungssystem einzuführen. "Die müssen in der Lage sein, Kontrollen regelmäßig durchzuführen", hieß es aus der FDP-Fraktion. Im Vorfeld solle mit den Ländern diskutiert werden, wie das Kontrollsystem gewährleistet werden könnte.

Der Bund darf nur den Rechtsrahmen im Verbraucherinformationsgesetz setzen, erklärte ein Vertreter der CDU/CSU. Wenn es aber nicht genügend Lebensmittelkontrolleure in den Bundesländern gebe, die nach der Einführung eines Kennzeichnungssystems den Kontrollbedarf bewältigen können, würde "Sicherheit nur dokumentiert". Regelmäßige Nachkontrollen müssen gewährleistet sein.

Als "Verhinderungspolitik mit dem Verweis auf die Länder" bezeichnete die Grünen-Fraktion die ablehnende Haltung der Regierungskoalition gegenüber den eingebrachten Anträgen. Die Bundesregierung müsse aktiv werden und "die Länder unterstützen", damit kein Flickenteppich unterschiedlicher Systeme in Deutschland entstehe. Mit einer Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes, die Voraussetzung sei, um ein Kontrollsystem einführen zu können, stehe die Bundesregierung in der Bringschuld.

Für eine bundeseinheitliche Regelung setzt sich auch die Linksfraktion ein. "Gut, wenn wir uns zumindest einig sind, dass ein System kommt", hieß es mit Blick auf die Haltung der Regierung. Die Fraktion unterstrich, dass ihr Antrag auch auf die Haltung der Bundesregierung in der für diese Frage eingerichteten Bund-Länder-Projektgruppe einwirken sollte: "Auf Bundesebene muss agiert werden und müssen die in den Ländern gesammelten Ergebnisse auf einer Internetplattform für die Verbraucher zusammengeführt werden."

Der Kritik seitens der Regierung, dass das Smiley-System verwirrend sei, weil Verbraucher in Dänemark bei einer positiven Bewertung des hygienischen Standards fälschlicherweise automatisch auf die Qualität des Essens geschlossen hätten, widersprach die SPD-Fraktion: "Der Verbraucher kann zwischen Hygiene und Lebensmittel unterscheiden." Statt künstlich Hürden aufzubauen, solle die Regierung auf die Mündigkeit der Bürger vertrauen.

Eine Vertreterin der Bundesregierung erinnerte die Abgeordneten daran, dass aus ihrer Sicht der Eingriff durch den Bund verfassungsrechtlich bedenklich sei. "Für Lebensmittelkontrollen sind grundsätzlich die Länder zuständig", betonte sie und verwies darauf, dass eine Einmischung von allen Länderregierungen unterschiedlicher Parteien schnell abgelehnt werden könnte. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen