Equal Pay-Grundsatz und Leiharbeitskräfte


Antrag: SPD will Leiharbeitsbranche stärker regulieren
Arbeitsverträge mit Leiharbeitskräften, die auf die Dauer eines Einsatzes im Entleihbetrieb befristet sind, dürfen nach dem Willen der Parlamentarier nicht mehr erlaubt sein

(23.12.10) - Die SPD-Fraktion möchte die Leiharbeitsbranche stärker regulieren. In einem Antrag (17/4189), der in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten wird, fordern die Parlamentarier vier konkrete gesetzgeberische Maßnahmen.

So müsse der "Equal Pay-Grundsatz" im Verhältnis von Leiharbeitskräften zu Stammbeschäftigten gelten. Daneben sei ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn festzusetzen als unterste Grenze für die Vergütung in Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht verliehen wird.

Arbeitsverträge mit Leiharbeitskräften, die auf die Dauer eines Einsatzes im Entleihbetrieb befristet sind, dürfen nach dem Willen der Parlamentarier nicht mehr erlaubt sein. Die Betriebsräte in den Entleihbetrieben sollen wirksame Mitbestimmungsrechte für in ihren Betrieben eingesetzte Leiharbeitskräfte haben, fordert die SPD-Fraktion. Zudem sollte der Leiharbeitseinsatz nach einem Jahr beendet sein. Dauert er länger, sei eine Festanstellung angemessen, heißt es weiter.

Mittlerweile habe sich herausgestellt, dass die geltenden Regelungen nicht ausreichten, begründet die SPD-Fraktion ihre Initiative. Es müsse verhindert werden, dass Leiharbeitnehmer als Niedriglohn-Reserve eingesetzt werden. (Deutscher Bundestag ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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