Errichtung einer Stiftung Datenschutz
Rechtsfähige Stiftung Datenschutz soll möglichst bis Ende März gegründet werden
Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutz-Audit entwickeln
(13.03.12) - Eine rechtsfähige "Stiftung Datenschutz" soll nach Angaben der Bundesregierung "möglichst bis zum Ende des ersten Quartals 2012 gegründet werden". Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/8692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8513) schreibt, ist die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leipzig beabsichtigt. Die Entscheidung für Leipzig folge im Hinblick auf die Beschlüsse der Unabhängigen Föderalismuskommission "in dem Bestreben, die neuen Länder in besonderem Maße zu fördern". Zudem sei Leipzig "das Zentrum eines aufstrebenden IT-Sektors in Sachsen".
Wie die Regierung erläutert, ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 die Errichtung einer Stiftung Datenschutz vorgesehen, "die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutz-Audit entwickeln soll".
Im Haushalt 2011 sei für die Stiftung im Einzelplan des Bundesinnenministeriums ein Zuschuss in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, der als Stiftungsvermögen dienen werde. Da aufgrund der erforderlichen Abstimmungsprozesse die Errichtung der Stiftung 2011 nicht mehr habe erfolgen können, sei zunächst eine Treuhandstiftung zur Verwaltung des Stiftungsvermögens gegründet worden. Das Vermögen werde auf die Stiftung übergeleitet, sobald diese errichtet ist.
Der Entwurf der Satzung der beabsichtigten Stiftung befindet sich den Angaben zufolge gegenwärtig in der Abstimmung. Als Organe der Stiftung seien der Vorstand, der Verwaltungsrat und ein Beirat vorgesehen. Um das Stiftungsvermögen dauerhaft zu erhalten, sollten die Personal- und Sachkosten gering gehalten werden. Lediglich für den Vorstand sei eine "angemessene Vergütung" vorgesehen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Beirates sollten unentgeltlich tätig werden. Unumgängliche Entnahmen aus dem Stiftungskapital sollten nur in "engem, genau beschriebenem Rahmen möglich sein (höchstens zehn Prozent des Stiftungskapitals über sieben Jahre)".
Unternehmen und Verbände hätten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung der Stiftung signalisiert, heißt es in der Vorlage. Konkrete Zusagen lägen bisher nicht vor. Die Gespräche sollten fortgesetzt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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