Errichtung einer Stiftung Datenschutz


Rechtsfähige Stiftung Datenschutz soll möglichst bis Ende März gegründet werden
Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutz-Audit entwickeln


(13.03.12) - Eine rechtsfähige "Stiftung Datenschutz" soll nach Angaben der Bundesregierung "möglichst bis zum Ende des ersten Quartals 2012 gegründet werden". Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/8692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8513) schreibt, ist die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leipzig beabsichtigt. Die Entscheidung für Leipzig folge im Hinblick auf die Beschlüsse der Unabhängigen Föderalismuskommission "in dem Bestreben, die neuen Länder in besonderem Maße zu fördern". Zudem sei Leipzig "das Zentrum eines aufstrebenden IT-Sektors in Sachsen".

Wie die Regierung erläutert, ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 die Errichtung einer Stiftung Datenschutz vorgesehen, "die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutz-Audit entwickeln soll".

Im Haushalt 2011 sei für die Stiftung im Einzelplan des Bundesinnenministeriums ein Zuschuss in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, der als Stiftungsvermögen dienen werde. Da aufgrund der erforderlichen Abstimmungsprozesse die Errichtung der Stiftung 2011 nicht mehr habe erfolgen können, sei zunächst eine Treuhandstiftung zur Verwaltung des Stiftungsvermögens gegründet worden. Das Vermögen werde auf die Stiftung übergeleitet, sobald diese errichtet ist.

Der Entwurf der Satzung der beabsichtigten Stiftung befindet sich den Angaben zufolge gegenwärtig in der Abstimmung. Als Organe der Stiftung seien der Vorstand, der Verwaltungsrat und ein Beirat vorgesehen. Um das Stiftungsvermögen dauerhaft zu erhalten, sollten die Personal- und Sachkosten gering gehalten werden. Lediglich für den Vorstand sei eine "angemessene Vergütung" vorgesehen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Beirates sollten unentgeltlich tätig werden. Unumgängliche Entnahmen aus dem Stiftungskapital sollten nur in "engem, genau beschriebenem Rahmen möglich sein (höchstens zehn Prozent des Stiftungskapitals über sieben Jahre)".

Unternehmen und Verbände hätten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung der Stiftung signalisiert, heißt es in der Vorlage. Konkrete Zusagen lägen bisher nicht vor. Die Gespräche sollten fortgesetzt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen