Errichtung einer Stiftung Datenschutz


Rechtsfähige Stiftung Datenschutz soll möglichst bis Ende März gegründet werden
Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutz-Audit entwickeln


(13.03.12) - Eine rechtsfähige "Stiftung Datenschutz" soll nach Angaben der Bundesregierung "möglichst bis zum Ende des ersten Quartals 2012 gegründet werden". Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/8692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8513) schreibt, ist die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leipzig beabsichtigt. Die Entscheidung für Leipzig folge im Hinblick auf die Beschlüsse der Unabhängigen Föderalismuskommission "in dem Bestreben, die neuen Länder in besonderem Maße zu fördern". Zudem sei Leipzig "das Zentrum eines aufstrebenden IT-Sektors in Sachsen".

Wie die Regierung erläutert, ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 die Errichtung einer Stiftung Datenschutz vorgesehen, "die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutz-Audit entwickeln soll".

Im Haushalt 2011 sei für die Stiftung im Einzelplan des Bundesinnenministeriums ein Zuschuss in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, der als Stiftungsvermögen dienen werde. Da aufgrund der erforderlichen Abstimmungsprozesse die Errichtung der Stiftung 2011 nicht mehr habe erfolgen können, sei zunächst eine Treuhandstiftung zur Verwaltung des Stiftungsvermögens gegründet worden. Das Vermögen werde auf die Stiftung übergeleitet, sobald diese errichtet ist.

Der Entwurf der Satzung der beabsichtigten Stiftung befindet sich den Angaben zufolge gegenwärtig in der Abstimmung. Als Organe der Stiftung seien der Vorstand, der Verwaltungsrat und ein Beirat vorgesehen. Um das Stiftungsvermögen dauerhaft zu erhalten, sollten die Personal- und Sachkosten gering gehalten werden. Lediglich für den Vorstand sei eine "angemessene Vergütung" vorgesehen. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Beirates sollten unentgeltlich tätig werden. Unumgängliche Entnahmen aus dem Stiftungskapital sollten nur in "engem, genau beschriebenem Rahmen möglich sein (höchstens zehn Prozent des Stiftungskapitals über sieben Jahre)".

Unternehmen und Verbände hätten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung der Stiftung signalisiert, heißt es in der Vorlage. Konkrete Zusagen lägen bisher nicht vor. Die Gespräche sollten fortgesetzt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen