Grüne wollen Patientenrechte stärken


Patientenrechte: Grünen fordern, dass Krankenkassen verpflichtet werden, Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu helfen
Als Behandlungsfehler wollen Bündnis90/Die Grünen "eine nicht angemessene, insbesondere nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechende Behandlung" verstanden wissen


(14.07.11) - Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen setzt sich für eine Stärkung der Patientenrechte ein. In einem Antrag (17/6348) fordert sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem im Bürgerlichen Gesetzbuch ein eigenständiger Abschnitt zum Behandlungsvertrag eingeführt und bereits existierende Vorschriften zusammengeführt werden. Darüber hinaus sollen Patienten nach Vorstellung der Grünen das Recht auf rechtzeitige und vollständige Aufklärung und Beratung über Diagnose und geplante Behandlung erhalten.

Dies müsse in einem standardisierten Protokoll nachgewiesen werden und dürfe nicht zu einer Haftungsbeschränkung führen, schreiben die Abgeordneten. Ferner sei Patienten die Einsichtnahme in die vollständige, richtige und fälschungssichere Dokumentation der Heilbehandlung zu gewähren.

Als Behandlungsfehler will die Fraktion "eine nicht angemessene, insbesondere nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechende Behandlung" verstanden wissen. Bei groben Behandlungsfehlern soll weiterhin die Beweislastumkehr gelten. Zusätzlich wollen die Grünen eine Beweiserleichterung in Form einer "widerlegbaren Vermutung" für einfache Behandlungsfehler einführen, wenn nachweislich dem Patienten ein Schaden entstanden ist und ein Behandlungsfehler vorliegt. In diesem Fall müssten die Ärzte und andere Heilbehandler "die Überzeugung des Gerichtes erschüttern, dass der eingetretene Schaden durch ihren Fehler eingetreten ist", heißt es in der Vorlage.

Die Grünen fordern außerdem, dass Krankenkassen verpflichtet werden, Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu helfen. "Die Unterstützung von Patientinnen und Patienten durch Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wird als gesetzliche Leistung definiert", heißt es in dem Antrag. Zur Verbesserung der außergerichtlichen Verfahren zur Schadensregulierung soll die Regierung nach dem Willen der Grünen-Fraktion darauf hinwirken, dass die Verfahrensabläufe der Schlichtungs- und Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern einheitlich nach definierten Qualitätsstandards gestaltet werden.

Zudem soll zu Art, Häufigkeit und Entwicklung von Behandlungsfehlern unter Federführung des Robert-Koch-Instituts ein Monitoring geführt werden, das öffentlich zugänglich ist. Für Härtefälle soll die Regierung die Einführung eines Entschädigungsfonds prüfen, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bürokratie auf Bundesebene

    Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

  • Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz

    Der Rechtsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien" (20/11308) befasst. Das Echo der geladenen Expertinnen und Experten zum Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz fiel dabei sehr unterschiedlich aus.

  • Finanzierung des EEG-Kontos

    Um erneuerbare Energien zu fördern, werden Betreibern von Photovoltaik- und Windanlagen Preise garantiert. Der paradoxe Effekt in der gegenwärtigen Situation: Die Strompreise an der Börse sinken, was gut für den Verbraucher ist.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Geldwäsche soll in Deutschland besser bekämpft werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (20/9648) zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz, FKBG), das der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion sowie der Gruppe Die Linke verabschiedet hat.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen