Effektive Wahrnehmung der Kontrollaufgaben
Antrag: Grüne fordern "völlige Unabhängigkeit für den Bundesdatenschutzbeauftragten
Bundesdatenschutzbeauftragte soll die vollständige Personalhoheit über seine Mitarbeiter erlangen und von der Dienstaufsicht durch den Bundesinnenminister oder anderer Regierungsbehörden befreit werden
(14.07.11) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen völlige Unabhängigkeit erhalten.
In einem Antrag (17/6345) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die völlige Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten garantiert.
"Im Einklang mit dem Europarecht" solle der Gesetzentwurf diese Unabhängigkeit unter anderem dadurch sicherstellen, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die vollständige Personalhoheit über seine Mitarbeiter erlangt und von der Dienstaufsicht durch den Bundesinnenminister oder anderer Regierungsbehörden befreit wird. Auch sollen er und seine Behörde keiner Rechts- und Fachaufsicht unterliegen.
Zudem soll er laut Antrag auch für die Bereiche der Post- und Telekommunikation "wirksame Einwirkungsbefugnisse" erhalten, "insbesondere die Befugnisse, Anordnungen zu treffen, unzulässige Datenverarbeitungen zu untersagen, Bußgelder zu verhängen und betriebliche Datenschutzbeauftragte abzuberufen". Die finanzielle Unabhängigkeit seines Amtes "und damit eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung des Bundesbeauftragten für eine effektive Wahrnehmung seiner wachsenden Kontrollaufgaben" solle gesetzlich abgesichert werden, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutscher Bundestag: ra)
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